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21.01.2010 - RECHTSGESCHICHTE
Sünden wider die Natur
Über die Geschichte der Strafbarkeit von Sodomie
von Josef Tutsch
 | | Der Minotaurus, Frucht einer Verbindung
der Königin Pasiphae mit einem Stier,
attische Vase, 5. Jh. v. Chr. - Bild: Museo
Arqueologico Nacional de Espana, Madrid
| | | "Der Mann ist ein Schwein und gehört zur Infanterie“, soll König Friedrich II. von Preußen gesagt haben, als man ihm meldete, ein Kavallerist habe sich sexuell an einer Stute vergangen. Welch ein Glück für den Delinquenten, dass Preußen damals noch kein Rechtsstaat war! Sonst hätten die Gerichte nicht anders gekonnt, als die gesetzlich vorgesehene Strafe zu verhängen. Das war nach dem preußischen Landrecht von 1620 die Verbrennung bei lebendigem Leibe; erst 1794 wurde sie zu einer Zuchthausstrafe gemildert. Heutzutage müsste Friedrichs Kavallerist in den meisten westlichen Ländern allenfalls noch mit einem Verfahren wegen Tierquälerei rechnen, die mit dieser Form von Sexualität oft einhergeht. "Sodomie“ selbst, wie der Geschlechtsverkehr mit Tieren umgangssprachlich genannt wird, ist nicht mehr mit Strafe bedroht. Es wird kaum ein anderes Delikt geben, bei dem die Strafbestimmungen im Lauf der Geschichte derart radikal gewechselt haben. Die alten Griechen nahmen offenbar keinen Anstoß daran, dass sich Göttervater Zeus gelegentlich in Tiergestalt mit Menschenfrauen vergnügte und Heldensöhne zeugte. Bis ins frühe Mittelalter, berichtet der Tübinger Jurist Dominik Lang in seiner jetzt erschienen rechtshistorischen Studie, gab es in Europa kein einziges Gesetzbuch, in dem eine Strafe für Sodomie angedroht wurde. Kein weltliches Gesetzbuch, um genau zu sein. "Jeder, der bei einem Tier liegt, muss getötet werden“, fordert das Alte Testament. "Wenn ein Mann bei einem Vieh liegt, soll er unbedingt getötet werden, und das Vieh sollt ihr umbringen. Und wenn eine Frau sich irgendeinem Vieh nähert, damit es sie begatte, dann sollst du die Frau und das Vieh umbringen.“ "Sodomie“ hat sich im Deutschen als Terminus eingebürgert, nach dem Namen jener biblischen Stadt, die von Gott wegen ihrer Laster vernichtet wurde. Wie es zu diesem Begriff kam, ist nicht so recht klar; vom Verkehr mit Tieren ist im Bibeltext nicht die Rede. Seit dem Mittelalter, berichtet Lang, wurden unter "sodomitische Sünden sämtliche Sexualpraktiken erfasst, die nicht im vaginalen Koitus bestehen“. Offenbar aus Schamhaftigkeit; noch das preußische Allgemeine Landrecht 1794 sprach von "Sodomiterei und andren dergleichen unnatürlichen Sünden, welche wegen ihrer Abscheulichkeit hier gar nicht genannt werden können“. Anders als das Deutsche benennen das Englische und Französische den Geschlechtsverkehr mit Tieren als "bestiality“ und "zoophilie“; "sodomy“ oder "sodomie“ bedeutet in diesen Sprachen Analverkehr. Auch die moderne Wissenschaft hat sich dem Phänomen nur zögerlich gewidmet. "Über die tatsächliche Verbreitung sodomitischer Handlungen gibt es keine zuverlässigen aktuellen Untersuchungen“, stellt Lang fest. Alfred Charles Kinsey kam um 1940 zu dem Schluss, etwa ein Drittel der männlichen amerikanischen Jugend auf dem Land hätte einschlägige Erfahrungen, die Hälfte davon bis hin zum Orgasmus. Mit der Urbanisierung und der Enttabuisierung vorehelicher Kontakte wird die Zahl deutlich zurückgegangen sein.
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Leda mit dem Schwan (Göttervater Zeus), Gemälde von Antonio Corregio um 1532 (Ausschnitt) Bild: Gemäldegalerie Berlin
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Zurück zur biblischen Strafandrohung. Damit stand das Volk Israel auch im Alten Orient ziemlich isoliert da. Die Forscher haben nur eine einzige vergleichbare Vorschrift gefunden, bei den Hethitern, die den Verkehr mit Rinden, Schafen, Schweinen und Hunden verurteilten, jenen mit Pferden und Eseln dagegen nicht. Das hat die Vermutung hervorgerufen, dass nicht so sehr Tiere ganz allgemein als vielmehr die heiligen Opfertiere von sexuellem Verkehr ausgenommen werden sollten; mag sein, dass auch die israelitische Vorschrift ursprünglich vor diesem Hintergrund zu interpretieren ist. Ursprünglich – irgendwann wurde der Tatbestand verallgemeinert. Das Christentum hat sich an dieses Verständnis angeschlossen. Lang zitiert mehrere Synoden und Bußbücher bereits in der späten Antike, die für sexuellen Verkehr mit Tieren lange Jahre der "Buße“, also des Ausschlusses vom Altarsakrament, verlangten. Weltliche Gesetze hierzu gab es, auch nachdem das Römische Reich christlich geworden war, zunächst nicht. So wurde zum Beispiel im umfangreichen Gesetzbuch des Kaisers Justinian im 6. Jahrhundert Sodomie nicht erwähnt. Wieweit die geistlichen Verbote in zweitausend Jahren christlicher Morallehre das Leben geprägt haben, ist natürlich auch in Sachen Sodomie eine offene Frage. Angeblich hielt sich ein Erzbischof von Capua im 17. Jahrhundert zur Abwechslung von seinen zahlreichen Geliebten vier Ziegen. Eingang in das weltliche Recht fand der Tatbestand erst im frühen Mittelalter, als sich die germanischen Völker, unter dem Einfluss sowohl des Römischen Reiches als auch der christlichen Bibel, geschriebene Volksrechte zulegten und teilweise auch einen Paragraphen "Sodomie“ aufnahmen. Interessant scheint vor allem ein schwedisches Rechtsbuch, das vielleicht aber erst im 13. Jahrhundert in der vorliegenden Form abgefasst wurde. Als Strafe für Sodomie war der Tod durch Ersticken vorgesehen; der Täter sollte lebendig begraben oder im Moor versenkt werden. Anscheinend wurde hier eine Hinrichtungsart auf Sodomie übertragen, die bei den alten Germanen gegen effeminierte, sich "weibisch“ gebende, dementsprechend unkriegerische Männer angewendet worden war. Dass im Mittelalter als Strafe der Feuertod gebräuchlich wurde, erklärt Lang aus dem Gesetzbuch des Kaisers Theodosius im 4. Jahrhundert, das für Homosexuelle den Scheiterhaufen vorsah. Daneben wird der biblische Bericht vom Untergang der Stadt Sodom eine Rolle gespielt haben. Um 845 verfasste der Mainzer Diakon Benedictus Levita eine Schrift, worin er darstellte, wegen der Abscheulichkeit solcher Sünden gegen die Natur seien ganze Städte von himmlischem Feuer verbrannt worden. Homosexualität und Zoophilie wurden in solchen Argumentationen gar nicht erst unterschieden. Im Volksglauben wurden beide Verhaltensweisen gern für Kriege, Naturkatastrophen, Hungersnöte und Seuchen verantwortlich gemacht.
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Titania liebkost Zettel mit dem Esels- kopf, nach Shakesperes "Sommer- nachtstraum", Gemälde von Joh. Heinrich Füssli, um 1784 Bild: Kunsthaus Zürich
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Nicht nur das: Lang hat Quellen gefunden, die "Sünden“ wider die Natur unter den Begriff der "Ketzerei“ subsumierten. In einem Landbuch des Kantons Uri war von "Ketzerei, sei es in Glaubenssachen oder fleischlichen Sünden“ die Rede. Ebenso wurde Sodomie mit Hexerei in Verbindung gebracht – nicht weiter verwunderlich; in den Prozessen gegen Hexer und Hexen wurde immer wieder der Vorwurf erhoben, die Angeklagten hätten sich mit einem Teufel, ob nun in männlicher oder weiblicher Gestalt, auch sexuell vereinigt. Thomas von Aquin bejahte die Frage, ob Dämonen mit menschlichen Frauen Kinder zeugen könnten.
Solche Gedanken könnten im Hintergrund der für uns so unverständlichen Gewohnheit gestanden haben, auch das beteiligte Tier mit der Todesstrafe zu belegen. Der Volksglaube nahm als selbstverständlich an, dass Menschen und Tiere miteinander gemeinsame Nachkommen haben könnten – was bei Giraldus von Wales, einem irischen Chronisten des 12. Jahrhunderts, andererseits die Frage aufwarf, anscheinend in vollem Ernst, ob es nicht "Mord“ sei, die Produkte einer solchen Verbindung zu töten. Lang zitiert Bußbücher aus dem 9. Jahrhundert, die forderten, das durch Koitus mit einem Menschen "verseuchte“ Tier den Hunden vorzuwerfen, ebenso wie eine schwedische Gerichtsentscheidung von 1895, ein Bauer müsse seine durch einen Dritten missbrauchte Kuh schlachten und das Fleisch vergraben. Noch eine Verwirrung, die sich durch die Jahrhunderte hindurch fortgezogen hat: Oft wurde wie selbstverständlich vorausgesetzt, dass ausschließlich Männer als Täter in Frage kämen. Oder stand ganz praktisch die – von der modernen Soziologie bestätigte – Beobachtung dahinter, dass Frauen sich seltener sodomitisch betätigen? Das deutsche Strafgesetzbuch 1870 sprach geschlechtsneutral von der "widernatürlichen Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird“. Lang hat jedoch einen Kommentar gefunden, demzufolge von vornherein nur männliche Täter in Frage kommen: "Beim widernatürlichen Verkehr mit Tieren ist die Bestrafung davon abhängig, dass der Täter sein Glied ähnlich wie bei der natürlichen Beischlafvollziehung verwendet hat.“ Heute, fasst Lang zusammen, ist Sodomie im westlichen Kulturkreis – einen Blick auf andere Rechtskulturen hat sich der Autor versagt – nur noch in England, Wales und Nordirland sowie in rund der Hälfte der amerikanischen Bundesstaaten strafbar, am schärfsten in Michigan, wo theoretisch eine lebenslange Gefängnisstrafe verhängt werden kann. Auch darin liegt freilich schon ein großer Abstand zur "Constitutio Criminalis Carolina“ von 1532: Wenn ein Mensch, ob nun Mann oder Frau, mit einem Tier "Unkeuschheit“ getrieben habe – "die haben das Leben verwirkt, und man soll sie, der gemeinen Gewohnheit nach, mit dem Feuer vom Leben zum Tod richten“. Es könne "nichts Abscheulicheres noch Erschrecklicheres sein als dass menschliches und viehisches Blut vermengt würden“, schrieb noch 1714 der Kommentator Frölich von Frölichsburg.
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Sodomitische Szene im Tempel von Kaju- haro, Mahdya Pradesh, ca. 1000 n. Chr. Bild: Jasper van Vugt
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In der Praxis scheinen die Juristen jedoch oft nach Milderungsgründen gesucht zu haben. Im 18. Jahrhundert wurde in der Regel nur noch verfolgt, wenn öffentliches Ärgernis erregt worden war oder mindestens eine Anzeige vorlag. 1787 schaffte Österreich, 1794 Preußen die Todesstrafe wegen Sodomie formell ab. Den Durchbruch brachte auch in dieser Hinsicht die Französische Revolution. Der "Code pénal“ von 1791 war das erste europäische Gesetzbuch, das die "bestialité“ und alle anderen "crimes contre nature“ straffrei stellte. Dahinter stand die Erkenntnis der Aufklärung, dass Recht und Moral verschiedene Normenarten sind und besser nicht vermengt werden. In der Folge kam es zu einer Spaltung Europas: Während die südeuropäischen Länder dem französischen Vorbild folgten, hielten die Mitte und der Norden des Kontinents, so Lang, "eisern an der Strafbarkeit fest“. Im Falle Englands bis heute; die Androhung der Todesstrafe wurde dort erst 1861 aufgehoben. Für die Bundesrepublik Deutschland scheint dieses Kapitel der Rechtsgeschichte mit der Strafrechtsnovelle von 1969 abgeschlossen. Also eine bloß historische Fragestellung? Nicht so ganz. Das deutsche Strafgesetzbuch bedroht "pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben“, mit Strafe. Zur Frage, welche rechtspolitischen Intentionen dahinter stehen, muss Lang passen. Der Tierschutzgedanke könne es wohl nicht sein; dann müsste man doch bereits die sexuellen Handlungen selbst als strafwürdig betrachten.
Inzwischen ist die Situation durch den technischen Fortschritt noch wesentlich komplizierter geworden. Videos im Internet lassen sich innerstaatlich nur schwer kontrollieren. Insoweit läuft der Paragraph des Strafgesetzbuches gegen Tierpornographie also weitgehend ins Leere. Aber tatsächlich gibt es Bestrebungen, im Sinne des Tierschutzes die Strafbarkeit von Sodomie wieder einzuführen. 2005 machte eine Bundestagsabgeordnete der Grünen, Undine Kurth, einen Vorstoß in diese Richtung. Am weitesten sei bislang die Schweiz gegangen, berichtet Lang: Das neue Tierschutzgesetz bedroht die "Verletzung der tierischen Würde“ – eben auch durch sexuelle Handlungen – mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldbuße bis zu 40.000 Franken.
Neu auf dem Büchermarkt: Dominik Lang: Sodomie und Strafrecht. Geschichte der Strafbarkeit des Geschlechtsverkehrs mit Tieren, Verag Peter Lang, Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-63159434-2, 45,50 €
Mehr im Internet: Sodomie - Wikipeida Von den Bonobos bis zur Jugend von heute, scienzz 20.09.2006
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Josef Tutsch
Berliner Journalist, arbeitet über Themen aus Wissenschaft und Kultur. Mitglied von scienzz communcation
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