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18.01.2012 - SOZIALPHILOSOPHIE

Die Heiligsprechung der Person

Der Soziologe Hans Joas legt eine neue Genealogie der Menschenrechte vor

von Josef Tutsch

 
 

Allegorie zur Erklärung der
Menschen- und Bürgerrechte
1789 - Bild: Wikipedia

Hätte Senator John Bricker sich durchgesetzt, müssten manche politischen Diskussionen auf der internationalen Bühne der Gegenwart ganz anders ablaufen. Um 1950 war Bricker Vertreter seines Staates Ohio im US-Senat. Nachdem die Vereinten Nationen 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet hatten, versuchte er, mit einem Verfassungszusatz die Annahme durch die USA zu verhindern. "Sein Versuch scheiterte nur knapp", berichtet Hans Joas, Soziologe und Sozialphilosoph am Freiburg Institute for Advanced Studies und an der University of Chicago, in seinem soeben erschienen Buch über die "Genealogie der Menschenrechte".

Widerstand gegen diese Erklärung und ihre Durchsetzung gab es eben nicht nur in den sozialistischen Staaten und in der Dritten Welt, sondern auch in einem der Kernländer der "westlichen" Kultur, den USA. Noch interessanter scheint im historischen Rückblick aber Brickers Argumentation: Die Erklärung sei "dem amerikanischen Recht und der amerikanischen Tradition völlig fremd". Das entspricht präzise dem, was heute oft von chinesischen oder islamischen Politikern gegen die politische Kultur des Westens vorgebracht wird.

Werte und Kulturen, Werte und Traditionen ... "Wie entstehen eigentlich Wertbindungen?" fragt Joas. Aus seiner soziologischen Sicht erscheinen die großen Entwürfe aus der Philosophiegeschichte unbefriedigend. Zum Beispiel Immanuel Kants Herleitung moralischer Gesetze aus der reinen praktischen Vernunft: Es sei doch "merkwürdig", meint Joas mit einer Mischung von Respekt und Süffisanz, "dass in der Geschichte der Menschheit zeitlos Gültiges nur selten als solches erkannt wurde".

Die Historiker haben sich in anderen Erklärungen versucht. Die amerikanische Menschenrechtserklärung von 1776 sei Ausdruck des christlichen Glaubens, lautet eine beliebte These, so etwas wie in Recht und Politik übersetzte christliche Ethik. Auch nicht ganz befriedigend, meint Joas: Warum hat es "1.700 Jahre gedauert, bis das Evangelium in dieser Hinsicht in eine juristisch kodifizierte Form übersetzt wurde"?

Eine ebenso beliebte, aber gerade gegenläufige These besagt, die Erklärung der Menschenrechte 1789 in der Französischen Revolution sei aus dem Konflikt mit dem Christentum hervorgegangen. Das könne schon aus chronologischen Gründen nicht stimmen, meint Joas. In der Frühphase, zu der ja auch die Menschenrechtserklärung gehörte, geriet die Kirche nicht als religiöse, sondern bloß als politische und ökonomische Instanz unter Kritik. Die antichristliche Wendung war Resultat einer "spiralförmjien Eskalation". In diesem Zusammenhang verdammte Papst Pius VI. 1791 die Französische Revolution mitsamt den Menschenrechten in Bausch und Bogen als blasphemisch, häretisch und schismatisch.

Joas schlägt eine andere Perspektive vor, die in den letzten zweieinhalb Jahrhunderten eine neue Phase der Religionsgeschichte, wenn man so sagen darf, sieht: Der moderne Glaube an die Menschenrechte und an die universale Menschenwürde sei das Ergebnis eines "Sakralisierungsprozesses" – "eines Prozesses, in dem jedes einzelne menschliche Wesen mehr und mehr als heilig angesehen und dieses Verständnis im Recht institutionalisiert wurde".

Moses mit den Gesetzestafeln,
von Gustve Doré - Bild: Wikipedia

Die Menschenrechte als eine Art "Religion" unserer Zeit, ihre Deklarationen als moderne Glaubensbekenntnisse? Joas vermeidet solche plakativen Floskeln. Die These klingt aber plausibel: In den demokratischen Staaten bilden die Menschenrechte einen Konsens, auf den sich – die Extreme links und rechts abgerechnet – fast alle einigen können, auf den sich fast alle verpflichtet fühlen.

Große Stifterfiguren oder Heldenmythen kann diese moderne "Religiosität" allerdings nicht vorweisen. Unter der historischen Analyse verschwindet so manches Klischee. Zum Beispiel die gängige Vorstellung, in Nordamerika wäre die Suche nach Glaubens- und Religionsfreiheit die Keimzelle aller Menschenrechte gewesen: "In den meisten nordamerikanischen Kolonien und dann Staaten galt Religionsfreiheit keineswegs", stellt Joas fest.

Um die Mythenjagd noch ein wenig fortzusetzen: Die allmähliche Abschaffung der Folter im 18. Jahrhundert war keineswegs, wie gern behauptet wird, das Werk des italienischen Intellektuellen Cesare Beccaria, der in seinem Buch "Über Verbrechen und Strafen" 1764 die Nutzlosigkeit solcher Praktiken demonstrierte; Beccaria selbst wollte ein solches Verdienst auch gar nicht für sich in Anspruch nehmen, er bezog sich ausdrücklich auf die Gesetze einiger Staaten in den Jahrzehnten zuvor.

Und die gerade in Deutschland so beliebte Aussage, König Friedrich der Große habe 1740 in Preußen die Folter untersagt (und zwar als erster Herrscher überhaupt), ist erst recht eine Legende. Abgesehen davon, dass Schweden 1734 vorangegangen war – Friedrichs Kabinettsordre enthielt eine ganze Reihe von Ausnahmen, Verwaltung und Justiz fügten weitere Ausnahmen hinzu. In der Praxis wird von der hochtönenden Absicht, "bei den Inquisitionen die Folter gänzlich abzuschaffen", nicht viel übrig geblieben sein. Der König selbst hob in späteren Jahren seine Anordnung partiell wieder auf.

In einer nahezu beiläufigen Bemerkung von Beccaria hat Joas einen Hinweis auf den Bewusstseinswandel gefunden, der sich damals vollzog und von den Aufklärern selbst vermutlich kaum bemerkt wurde: Es sei "in der menschlichen Natur begründet", dass der Mord als das schlimmste aller Verbrechen aufgefasst werden müsse. Frühere Epochen der Rechtsgeschichte, stellt Joas fest, haben das keineswegs so gesehen: "Sakrileg, Häresie und Blasphemie wurden häufig schwerer gewichtet als die Tötung eines ‚profanen’ Menschen." Auch im Christentum – das seit dem 18. Jahrhundert gerade der menschlichen Person – jeder menschlichen Person – "Heiligkeit"  zugeschrieben hatte, war dies keineswegs eine zwangsläufige Folge aus dem Neuen Testament.

Joas will natürlich nicht leugnen, dass alle großen Weltreligionen voll sind von Aussagen zur Heiligkeit des menschlichen Lebens. Aber eben auch von Begründungen, warum solche Grundsätze gegenüber bestimmten Menschengruppen nicht anzuwenden seien. Mehr als anderthalb Jahrtausende lang wurden Krieg und Sklaverei theologisch gerechtfertigt. Im Rückblick lässt sich die Neuorientierung, die sich im Zeitalter der Aufklärung langsam durchsetzte, aber auch so auffassen, dass eine längst vorhandene Moral endlich ernst genommen und nunmehr auf alle, wirklich alle Menschen angewendet wurde.

Europäischer Gerichtshof für Menschen-
rechte in Straßburg
Bild: Alfredovic/Wikipedia

Den vieldiskutierten Zusammenhang mit der Ausbildung des Industriekapitalismus sieht Joas vor allem in den englischen und nordamerikanischen Erweckungsbewegungen des 18. und 19. Jahrhunderts gegeben: Indem Sündenbekenntnis und moralische Wiedergeburt intensiver denn je zuvor eingeübt wurden, sei es möglich geworden, die eigenen Interessen neu zu definieren und den moralischen Postulaten am Ende auch politisch zum Durchbruch zu verhelfen. Von einer Vorherrschaft materieller Interessen in der Antisklavereibewegung könne im Lichte der Forschung jedenfalls keine Rede sein, betont Joas.

"Sakralisierung der Person" ... Der wahrscheinlich erste Soziologe, der diesen Vorgang konstatierte, war der Franzose Émile Durkheim. Joas zitiert aus einer Schrift, die 1898 im Zusammenhang mit dem Dreyfus-Skandal entstand: "Die menschliche Person ... wird als heilig betrachtet, sozusagen in der rituellen Bedeutung des Wortes. Sie hat etwas von der transzendenten Majestät, welche die Kirche zu allen Zeiten ihren Göttern verleihen ... Wer auch immer einen Menschen oder seine Ehre angreift, erfüllt uns mit einem Gefühl der Abscheu, in jedem Punkt analog zu demjenigen Gefühl, das der Gläubige zeigt, der sein Idol profaniert sieht."

Durkheim hat jede Unterstellung zurückgewiesen, er wolle mit der christlichen Tradition brechen. Im Gegenteil, er verstand sein Plädoyer für einen "höher entwickelten Individualismus" als Fortsetzung der christlichen Tradition, zugleich jedoch als deren Überbietung. Er hätte sich auch auf Immanuel Kant beziehen können, der nicht nur von der "Würde" der Person sprach, sondern auch von ihrer "Heiligkeit".

Die christlichen Kirchen waren mit diesem Begriff, angewandt auf die Person jedes Menschen, eher zurückhaltend; aber Joas hat entsprechende Formulierungen doch bei einer ganze Reihe von Theologen gefunden. Nur ein einziges Beispiel: Henry Churchill King aus Michigan schrieb 1902, das wachsende Verständnis für die "sacredness of the person" sei "das bemerkenswerteste moralische Kennzeichen unserer Zeit", und verwies auf die Rechte des Kindes, gegen die auch die Eltern nicht verstoßen dürften.

Der Zusatz macht deutlich, dass es bei dieser "Heiligkeit" nicht etwa um die menschliche Vernunft geht, sondern tatsächlich um die – je nach Perspektive potentiell vielleicht auch unvernünftige – Person. Unnötig zu sagen, dass die Sakralisierung der Person sich in der Moderne niemals vollständig durchgesetzt hat. Es gab Gegenbewegungen, die etwa die Nation oder die klassenlose Gesellschaft für "heilig" erklären wollten. Und immer wieder gibt es Diskussionen, ob nicht gegenüber (wirklichen oder bloß mutmaßlichen) Kriminellen und Terroristen Ausnahmen zulässig und geboten seien.

Den Anspruch, durch eine solche Genealogie die Menschenrechte in ihrer Gültigkeit "beweisen" zu können, will der Soziologe natürlich nicht erheben. Joas spricht von einer "affirmativen Genealogie". Friedrich Nietzsches Annahme, wenn wir die Entstehung von Werten nachzeichnen könnten, würde es uns wie Schuppen von den Augen fallen, an welche Götzen und Idole wir bislang geglaubt haben, sei eben nur eine Seite der Sache. Für die Geschichte der Menschenrechte unterstellt Joas gerade den umgekehrten Effekt: Indem der Betrachter sich selbst in der Tradition der vorgefundenen Sinngehalte "positioniert", würde er in seiner eigenen Werthaltung bestärkt.

Erklärung der Menschen- und Bür-
gerrechte 1789 - Bild: Wikipedia

Da tut sich freilich ein Problem auf, das in dieser so gedankenreichen Studie doch allzu beiläufig abgetan wird. Bei Lesern, die sich einer solchen Tradition unverfügbarer Menschenrechte von vornherein zugehörig fühlen, mag die "affirmative Genealogie" ja funktionieren. Aber Joas hat in seiner Studie eben nur die "westliche" Kulturtradition behandelt, die sich auf der historischen Grundlage des Christentums entwickelt hat. Was ist mit anderen Traditionen – vor allem dem chinesischen Konfuzianismus oder dem Islam? Joas verweist darauf, dass an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO 1948 maßgeblich auch nicht-westliche Denker beteiligt waren, so der Chinese Peng-chin Chang ("Sein Hintergrund, auf den er auch immer wieder hinwies, war der Konfuzianismus") und die Inderin Hansa Mehta (der wir übrigens die Formulierung "all human beings" verdanken; sonst dürften wir heute noch überlegen, ob mit "all men" vielleicht doch nur die Männer gemeint sind).

Um ein "westliches Oktroi" habe es sich bei dieser Erklärung jedenfalls nicht gehandelt. Zwar enthielt sich Saudi-Arabien ebenso wie die Sowjetunion und Südafrika; aber "weder die Frage der Stellung der Frauen noch die einer Konversion weg vom Islam hinderte damals die anderen Staaten mit hohen muslimischen Bevölkerungsanteilen an der Zustimmung". Dieser Hinweis ist wohl doch allzu dürftig, um die Frage zu beantworten, inwieweit eine solche "affirmative Genealogie" der Menschenrechte auch für nicht-westliche Kulturen möglich wäre.

Ansatzpunkte hierfür hat es sicherlich gegeben. Joas zitiert den Historiker Jürgen Osterhammel, der darauf hingewiesen hat, dass 1874 in Thailand die Sklaverei nicht auf westlichen Druck, sondern im Zusammenhang eines buddhistischen Revivals zurückgedrängt wurde. Aber die auch politisch aktuelle Frage bleibt in dieser Studie offen: was getan werden könnte, um den Menschenrechten weltweit zum Durchbruch zu verhelfen.


Neu auf dem Büchermarkt:
Hans Joas: Die Sakralität der Person. Eine neue Geschichte der Menschenrechte,
Suhrkamp Verlag, Berlin 2011, ISBN 978-3-518-58566-5,  26,90 € [D], 27,70 € [A], 36,90 sFr


Mehr im Internet:
Die Menschenrechte im Streit der Weltkulturen, scienzz 02.09.2011
Vom Ursprung unserer ethischen Werte, scienzz 17.01.2007
Menschenrechte - Wikipedia  



Josef Tutsch

Berliner Journalist, arbeitet über Themen aus Wissenschaft und Kultur
Mitglied von scienzz communcation

 

 

 

 

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