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27.06.2012 - RECHT

Eine religiös gerechtfertigte Körperverletzung?

Hintergründe des Kölner Urteils zur Beschneidung

von Josef Tutsch

 
 

Schmerzen schon vergessen? Jun-
ger Muslim bei Beschneidungs-
feierlichkeiten - Bild: Wikipedia

Der Vorgang hat sich im historischen Gedächtnis des Judentums als ein paradigmatischer Fall von Judenverfolgung eingebrannt. "Die Beschneidung verbot er", berichten die Makkabäerbücher von dem syrischen König Antiochos IV. Epiphanes im 2. Jahrhundert vor Christus. "Er gebot, die Leute an alle Unreinheiten und heidnischen Bräuche zu gewöhnen ... Die Frauen, die ihre Söhne hatten beschneiden lassen, wurden getötet ... Man tötete auch jene, die sie beschnitten hatten."

Da kann man sich leicht ausmalen, welche Diskussionen in Deutschland bevorstehen, wenn sich jene Auffassung durchsetzen sollte, die das Kölner Landgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (Az. 151 Ns169/11) jetzt vertreten hat: Die Beschneidung von Knaben aus religiösen Gründen sei strafbar. Das Recht der Eltern auf freie Ausübung ihrer Religion könne einen derart schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes nicht rechtfertigen. Sie müssten warten, bis sich der Junge aus freien Stücken für die Beschneidung als Ausdruck seiner Zugehörigkeit zu dieser Religionsgemeinschaft (im Kölner Fall ging es um den Islam) entscheiden kann.

"Ein dramatischer Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften", hat der Zentralrat der Juden in Deutschland das Urteil gegeißelt, muslimische Kritiker äußerten sich ähnlich. Schweden, das die rituelle Beschneidung 2001 als erstes Land der Welt durch Gesetz eingeschränkt hatte, ist diesem Konflikt elegant aus dem Weg gegangen: Das Verbot von Beschneidungen ohne medizinischen Grund gilt nur bei Jungen, die älter als zwei Monate sind. Zu diesem Zeitpunkt ist die Beschneidung bei Juden längst vollzogen. "Jedes Knäblein, wenn es acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen", forderte Gott von Abraham. Und bei Muslimen wird die Beschneidung erst vorgenommen, wenn der Junge in die Pubertät tritt, also etwa mit zwölf oder dreizehn.

Über die Annahme, Jugendliche in diesem Alter wären in der Lage, sich in Kenntnis aller Umstände zu dieser Frage selbst zu entscheiden, lässt sich freilich streiten. Sollte sich das Landgericht Köln mit seiner Auffassung durchsetzen, stünde auch diese Frage auf der Tagesordnung: In welchem Alter ist das erforderliche Maß an Entscheidungsfähigkeit zu unterstellen – erforderlich eben, um in eine derartige Verletzung des eigenen Körpers einwilligen zu können? Man sollte sich jedoch keinen Illusionen hingeben: Wenn in Deutschland generell ein Verbot der Beschneidung von Jugendlichen aus religiösen Motiven durchgesetzt würde, wäre damit nicht das Ende dieser Sitte gegeben. Bei Juden wie bei Muslimen würde ein Beschneidungstourismus einsetzen.

Ganz so überraschend, wie jetzt mache Kritiker meinen, kam das Kölner Urteil nicht. In der juristischen Literatur wurde in den letzten Jahren kontrovers diskutiert, ob die Eltern in die Körperverletzung, die der Eingriff zweifellos darstellt, rechtswirksam einwilligen könnten. Vor allem der Strafrechtler Holm Putzke von der Universität Passau hat die Diskussion 2008 mit einem Aufsatz über "Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben" angestoßen. "Ein richtiges und mutiges Urteil", wertete er jetzt die Entscheidung des Landgerichts. "Es wird, nachdem die reflexhafte Empörung abgeklungen ist, hoffentlich eine Diskussion darüber in Gang setzen, wie viel religiös motivierte Gewalt gegen Kinder eine Gesellschaft zu tolerieren bereit ist."

Guido Reni: Beschneidung Jesu, 1635/40
Bild: Wikipedia

Ein Satz, den viele gläubige Juden und Muslime zweifellos als ungeheuerlich empfinden werden. Was ein Glück, dass keine der Religionen, die in Deutschland relevant sind, die Beschneidung von Mädchen verbindlich vorschreibt – hierzulande besteht weitgehend Konsens, dass es sich da nicht "nur" um Körperverletzung, sondern um schwere Körperverletzung handelt, die auch durch das Grundrecht der Religionsfreiheit keinesfalls gerechtfertigt werden kann.

Beschneidung aus medizinischen Gründen ist natürlich ein ganz anderes Thema. In den USA werden schätzungsweise zwei von drei neugeborenen Knaben beschnitten; in der Regel werden medizinische Gründe angeführt, die allerdings durchweg umstritten sind. Vielleicht handelt es sich doch eher um Pseudo-Rationaliseirungen. Zurück zur religiösen Sitte der Beschneidung. Wie fundamental dieses Gebot in Judentum und Islam ist, lässt ein Satz aus der oben bereits zitierten Rede Gottes an den Urvater Abraham ahnen: "Wenn ein Männlicher nicht beschnitten wird an seiner Vorhaut, wird er ausgerottet werden aus seinem Volk, weil er meinen Bund gebrochen hat."

Das Christentum dagegen hat sich bereits wenige Jahre nach Jesu Kreuzigung aus der Bindung an das jüdische Ritualgesetz gelöst, indem es darauf verzichtete, von den bekehrten "Heiden" die Beschneidung zu fordern. Die Beschneidung wurde zum Inbegriff der jüdischen Vorgeschichte des Christentums, an die das Namensfest Jesu am 1. Januar, also eine Woche nach Weihnachten, erinnerte: "Als acht Tage um waren und man das Kind beschneiden musste, gab man ihm den Namen Jesus." Zwei Jahrtausende lang waren die Phantasien vom jüdischen Beschneidungsritus unter Christen ein Anknüpfungspunkt antijüdischer Ressentiments. Da ist nachvollziehbar, dass das Kölner Urteil Erinnerungen hervorrufen muss.


Mehr im Internet:
Beschneidung - Wikipedia       
Als man das Kind beschneiden musste, scienzz 31.12.2007    
scienzz artikel Fromme Bräuche


Josef Tutsch
Berliner Journalist, arbeitet über Themen aus Wissenschaft und Kultur.

 

 

 

 

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