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03.07.2012 - VERFASSUNGSRECHT
Braucht Deutschland eine neue Verfassung?
Die Finanzkrise bringt eine alte Frage neu auf die Tagesordnung
von Josef Tutsch
 | | Bild: Bundeszentrrale für polit-
ische Bildung/Wikipedia
| | | "Man muss sein Herz über die Hürde werfen", sagte Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt am letzten Montag in Berlin, als ihm die "Atlantik-Brücke", ein Verein zur Förderung der deutsch-amerikanischen Partnerschaft, den Eric-M.-Warburg-Preis verlieh. "Entweder setzen wir unsere Finanzkrise fort und kämpfen als einzelne Staaten um unser nationales Schicksal." "Oder wir finden zurück zum Konzept des fortschreitenden europäischen Verbundes."
Aber vielleicht müssen wir dazu ja noch eine andere Hürde nehmen. Braucht Deutschland, um die europäische Integration weiter voranschreiten zu lassen, womöglich eine neue Verfassung? In den 1960er und 70er Jahren wurde das Stichwort "neue Verfassung" heiß diskutiert; im Umkreis der Studentenrevolte träumten viele von "sozialistischen" Alternativen zum "System" der Bundesrepublik Deutschland. 1989/90, nach dem Zusammenbruch der DDR, war der Gedanke einer neuen Verfassung wieder aktuell. Art. 146 des Grundgesetzes lässt darauf schließen, dass der Parlamentarische Rat 1949 tatsächlich im Sinn hatte, mit der Wiedervereinigung würde es eine neue Verfassung geben: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Dann jedoch drängten sich die praktischen Probleme des Neuaufbaus in den östlichen Bundesländern in den Vordergrund. Durch einen "Beitritt" der neuen Länder zur Bundesrepublik war der formale Akt der Wiedervereinigung einfacher zu handhaben als durch eine ganz neue Verfassung. Jetzt steht die Frage plötzlich wieder auf der Tagesordnung. Ist die Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich, also mit diesem Grundgesetz, überhaupt in der Lage, die Aufgaben zu bewältigen, die sich durch die Finanzkrise in vielen Ländern der Eurozone stellen?
Es geht um Geld, natürlich, genauer: um das Verfügungsrecht des deutschen Parlaments über den Haushalt der Bundesrepublik Deutschland. Aber es geht eben auch um unser Verständnis von parlamentarischer Demokratie: Wenn einerseits Bundestag und Bundesrat sich ihren finanzpolitischen Spielraum durch europäische Vereinbarungen einschränken lassen, andererseits immer größere Finanzmassen aus dem deutschen Steueraufkommen in die Verfügung von Gremien übergehen, die irgendwo zwischen den europäischen Regierungen angesiedelt sind, ohne die Möglichkeit einer parlamentarischen Kontrolle – droht das "Königsrecht" des Parlaments dann nicht ausgehöhlt zu werden? Läuft der Satz in Art. 20 des Grundgesetzes "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" dann nicht ins Leere?
Diese Frage würde sich auch dann stellen, wenn die Europäische Union als parlamentarische Demokratie aufgebaut wäre. Als 1948/49 der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee und dann der Parlamentarische Rat in Bonn über ein Grundgesetz berieten, war die Idee der "Vereinigten Staaten von Europa" zwar bereits in den Köpfen. Der britische Premierminister Winston Churchill hatte sie 1946 in einer Rede an der Universität Zürich der Öffentlichkeit vorgetragen; bereits in der Weimarer Republik hatte die deutsche Sozialdemokratie den Gedanken propagiert.
Aber 1948/49 kam niemandem in den Sinn, diese Vision in der Konstruktion des – als provisorisch gedachten – Grundgesetzes zu berücksichtigen. Noch heute ist unklar, wie die quasi bundesstaatlichen Strukturen aussehen könnten, mit denen Europa die aktuelle Krise – vielleicht – bewältigen würde; aber eines zeichnet sich in der deutschen Diskussion bereits ab: Mit einer bloßen Verfassungsänderung geht es wahrscheinlich nicht ab. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben in den letzten Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass das Grundgesetz da unüberwindliche Hürden aufstellt. Und zwar nicht etwa aus Europafeindlichkeit, sondern schlicht deshalb, weil mit dem Grundsatz in Art. 20 "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" unvermeidlich das deutsche Volk gemeint ist und nicht das Volk eines europäischen Bundesstaates in der Zukunft.
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50 Jahre Parlamentarischer Rat, Deutsche Briefmarke 1998 - Bild: Wikipedia
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Durch Art. 79 wird diese Aussage sozusagen auf Ewigkeit gestellt. "Ewigkeit" freilich in einem recht profanen Sinn: solange das Grundgesetz selbst besteht und nicht durch eine neue Verfassung abgelöst wird. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hatten bei Art. 146 wohl an die Wiedervereinigung gedacht. Jetzt könnte – oder müsste – dieser Artikel dazu dienen, die Einfügung der Bundesrepublik in die "Vereinigten Staaten von Europa", wie auch immer man sie nennen würde, zu ermöglichen.
Aber auf welchem Weg käme eine solche neue Verfassung für Deutschland überhaupt zustande? Durch eine "Volksabstimmung" – das wird in der aktuellen Diskussion wie selbstverständlich vorausgesetzt. Gelegentlich ist sogar zu lesen, der zitierte Artikel 146 enthalte einen ausdrücklichen und bislang nicht eingelösten Auftrag, per Volksabstimmung über eine solche Verfassung zu befinden – womöglich mit dem Unterton, das Grundgesetz sei doch nur eingeschränkt legitim, eben weil es seinen Ursprung "nur" parlamentarischen Beratungen und nicht dem unmittelbar, in einem Plebiszit, ausgedrückten Volkswillen verdankt.
Im Text des Grundgesetzes ist davon jedoch nicht die Rede. In der Präambel, die der Parlamentarische Rat dem Grundgesetz 1949 voranstellte, heißt es: "... hat das Deutsche Volk ... dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen". Der Gedanke, die parlamentarische, also indirekte Form der Beschlussfassung könnte ein Legitimationsdefizit bedeuten, war den Vätern und Müttern des Grundgesetzes fremd. Aber da hat sich die politische Kultur in den letzten Jahrzehnten zweifellos geändert. Nach dem Vorbild anderer westlicher Staaten gilt es heute weithin als demokratietheoretisches Postulat, dass eine neue Verfassung direkt, also in einer Volksabstimmung, beschlossen werden müsste.
Natürlich nur als abschließende Akklamation eines Textes, der zuvor auf dem "normalen" parlamentarischen Weg beraten wurde – das gesamte Volk über jeden einzelnen Artikel in allen sich anbietenden Varianten befinden zu lassen, ist unmöglich. Die Schwierigkeiten sind ohnehin nicht zu übersehen. Würde sich das deutsche Volk überhaupt bereit finden, eine neue Verfassung anzunehmen, für die der aktuelle Anlass doch offenbar wäre, dass zwischen den europäischen Staaten ein Finanztransfer, ähnlich dem Finanzausgleich zwischen den deutschen Bundesländern, eingeführt werden muss? Ganz davon abgesehen, dass wahrscheinlich keine Partei auf den Versuch verzichten würde, in den Entwurf neben dem Thema "Europa" noch all das einzubringen, was sie sonst gern verfassungsrechtlich festgeschrieben sähe – die Diskussion könnte sich ziemlich lange hinziehen.
Am Ende des Prozesses sollte, da hat Bundesaußenminister Guido Westerwelle im vergangenen März im Kreis seiner europäischen Kollegen eine alte Vision neu aufs Tapet gebracht, eine Volksabstimmung in allen beteiligten Ländern stehen – eine Volksabstimmung über die "Vereinigten Staaten von Europa", auch wenn man diesen Namen aus Rücksicht auf nationale Empfindlichkeiten vielleicht lieber vermeiden möchte. Nicht alle Außenminister wären von Westerwelles Gedanken sonderlich begeistert gewesen, wurde damals gemeldet. Ob die Bevölkerung eines einzelnen Landes wie Deutschland sich durch die Aussichten auf einen europäischen Bundesstaat dazu motivieren ließe, wenigstens die eigene Verfassung neu zu beschließen? Die Alternative hat Helmut Schmidt in seiner Rede letzten Montag realistisch formuliert: Wir setzen "unsere Finanzkrise fort und kämpfen als einzelne Staaten um unser nationales Schicksal, um unsere nationalen Vorteile und Nachteile – aber mit schwindender Aussicht auf Erfolg".
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Josef Tutsch Berliner Journalist, arbeitet über Themen aus Wissenschaft und Kultur. |
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