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23. 02. 2005 - MITTELALTER

Viele tausend "Blutsverwandte"

Heiratshindernisse im Mittelalter -
eine Gesellschaft unter Kontrolle

von Josef Tutsch

 
 

Französische Fürstenhochzeit im
14. Jahrhundert: König Karl IV.

Inzest, definiert der Fremdwörterduden, bedeutet „Geschlechts-verkehr zwischen Blutsverwandten, zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern“. Die „schöne Literatur“ ist voll von diesem Thema, vom „Apollonius aus Tyrus“, dem vielleicht meistgelesenen Trivialroman des Mittelalters, wo ein König seine erwachsene Tochter erfolgreich bedrängt, bis zur Geschwisterliebe in Goethes „Wilhelm Meister“ und in Musils „Mann ohne Eigenschaften“. Wenn man sich jedoch der Lebenswirklichkeit des Mittelalters oder der frühen Neuzeit mit diesem Vorverständnis nähert, wird man eine Überraschung erleben. Die Cambridger Historikerin Ulinka Rublack hat die südwestdeutschen Prozessakten aus dem 16. und 17. Jahrhundert unter die Lupe genommen, wo es um Inzest oder „Blutschande“ geht: „Die drei häufigsten Konstellationen waren gar nicht blutsverwandtschaftlich, sondern betrafen eine Frau und ihren Stiefvater, ihren Schwäger, ihren Onkel.“

Die Situation kann man sich leicht vorstellen: Die Frauen waren - erst recht nach dem Tod des Ehemannes oder Vaters - von ihren Angehörigen abhängig, und deren Fürsorge hatte oft ihren Preis. Dass es in solchen Konstellationen überhaupt zu einem Prozess gekommen ist - manchmal mit einem Todesurteil für beide Beteiligten - könnte aus heutiger Sicht unverständlich erscheinen. Offenbar Hochzeithatten frühere Zeiten ein anderes Verständnis von „Verwandtschaft“ und demzufolge auch von „Inzest“. Prof. Claudia Ulbrich, Historikerin an der Freien Universität Berlin: „Der Inzest war nicht auf die biologische Verwandtschaft begrenzt. Seit dem frühen Mittelalter wurden auch Schwager- und Stiefverwandte als ‘Blutsverwandte’ angesehen.“

Eine Fremdartigkeit des Mittelalters, die das Interesse der Historiker herausfordern musste. „Wer hat Interesse und wer hat die Macht, Heirat und Sexualität zu reglementieren? Was verschleiern die Verfahrensweisen, was legen sie offen?“ formuliert Ulbrich ihre Fragestellung. Die Beiträge eines geschichtswissenschaftlichen und literaturgeschichtlichen Workshops an der FU sind jetzt als Buch erschienen. Mit aufgenommen wurde ein Aufsatz von Judith Butler, Literaturwissenschaftlerin in Berkeley, die dem Thema verblüffend aktuelle Bezüge abgewinnen kann: Wenn einige europäische Staaten in den letzten Jahren daran gegangen sind, Partnern gleichen Geschlechts eine eheähnliche Bindung zu ermöglichen, dann folgen sie einer Logik, die dem kirchlichen Eherecht des Mittelalters vergleichbar ist - zwar nicht inhaltlich, aber formal. „Verwandtschaft“ ergibt sich nicht automatisch aus der Biologie, sondern ist ein soziales Konstrukt.

DürerDie Argumentation der Berliner Historikerin geht aber nicht nur gegen den „Biologismus“, sondern auch gegen die Theorie, die der Ethnologe Claude Lévi-Strauss vor einem halben Jahrhundert für das weltweite „Inzesttabu“ gegeben hat. Frauen würden zwischen den Familien hin- und hergetauscht, um über die Schwägerschaft ein „Mehr“ an sozialen Beziehungen herzustellen. Zumindest für die europäische Geschichte unhaltbar, stellt Ulbrich lapidar fest. Ihre Mitarbeiterin Judith Klinger hat sich einen bekannten Roman aus dem 15. Jahrhundert vorgenommen; ihr Resultat: „Melusine tritt keinesfalls als Objekt des Frauentausches, sondern als Subjekt der Dynastiebildung in Erscheinung.“ Hier könnte man einwenden, dass es sich um dichterische Phantasie handelt, aber in der Tat, die christliche Kirche hat immer vorausgesetzt, dass eine gültige Ehe nur über das freiwillige Einverständnis beider Partner zustande kommt.

Dass sich die Realität nicht in jedem Fall nach solchen Normen gerichtet haben wird, steht auf einem anderen Blatt. Zumindest für Fürstenhäuser ist die Verheiratung von Kindern reichlich belegt, von Freiwilligkeit darf man da wohl nicht ausgehen. Sehr oft handelte es sich auch um eine Heirat zwischen Cousin und Cousine. Neben den regierenden Dynastien ist die jüdische Minderheit in Europa in den Verdacht geraten, mit Vorliebe solche „inzestuösen“ Heiraten abzuschließen. Tatsächlich erlaubte das jüdische Gesetz eine Heirat zwischen Vettern und Basen ersten Grades, aber was die Realität angeht, kommt Birgit Klein auf Grund der Quellen zu einem eindeutigen Ergebnis: „Juden scheinen sich in ihrem Heiratsverhalten nicht sehr von den Mitgliedern der entsprechenden christlichen Schicht unterschieden zu haben.“ Dass die Juden, die nicht den Heiratsverboten des Kirchenrechts unterlagen, schärfer beobachtet wurden, sei nur durch eine latente Judenfeindschaft zu erklären.

Für ihre christliche Nachbarn muss dieses kirchliche Eherecht ein alles beherrschendes Regiment gewesen sein. Zeitweise wurde van Eyck„Blutsverwandtschaft“ bis hin zum 7. Grad definiert, und darin waren auch geistliche „Verwandte“, also Tauf- und Firmpaten, eingeschlos- sen - alles in allem für jedes heiratsfähige und -willige Individuum viele tausend Menschen. Man kann sich vorstellen, dass es in klei- nen, abgelegenen Dörfern unmöglich war, überhaupt noch einen zulässigen Ehepartner  zu finden - außer wenn die kirchlichen Stellen von diesen Ehehindernissen dispensierten. Und genau das war, wenn man dem Nestor der Mediävistik, dem französischen Historiker Georges Duby, folgen will, der Sinn dieser Ausweitung des Verwandt- schaftsbegriffs: Das gesamte Heiratswesen war kirchlicher Kontrolle unterstellt. Nebenbei handelte es sich auch um eine lukrative Ein- nahmequelle: Für jeden Dispens wurde eine Gebühr fällig.

Kein Wunder, dass Martin Luther sich vornahm, dieses System von Ehehindernissen rigoros zurückzuschneiden. Mit seinem Versuch, den wesentlich kürzeren Katalog im Leviticus-Buch als Grundlage für ein neues, protestantisches Eherecht zu lesen, erlitt Luther allerdings Schiffbruch, wie aus dem Artikel von Ulinka Rublack zu erfahren ist. Die Verbindung von Onkel und Nichte war dort nicht aufgeführt, hätte also erlaubt sein müssen. Ein Kollege machte den Reformator aber darauf aufmerksam, dass diese Konstellation, in derselben Abstam- mungslinie zweimal nacheinander praktiziert, bedeuten könnte, dass jemand seine eigene Großmutter heiratet ...

Heutzutage richtet sich die öffentliche Aufmerksamkeit viel weniger auf solche verwandtschaftlichen Konstellationen als auf mögliche Zwänge, also Situationen von Unterlegenheit oder Abhängigkeit: Statt um Inzest geht es, wie Claudia Jarzebowski vermerkt, um „sexuellen Missbrauch“. Für den Bereich der „Kernfamilie“ wollen aber auch die modernen Strafgesetzbücher Sexualität reglemen- tieren: Beischlaf tanzendes bauernpaarzwischen engsten Verwandten, auch Erwachsenen, ist besonders mit Strafe bedroht - vielleicht aus Furcht vor einer biologischer Degeneration. Unvermeidlich stellt der Laie sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie begründet dieses Motiv sein könnte. Eine biologische oder medizinische Frage, zu der die Historiker begreiflicherweise nichts sagen können. Ulbrich verweist auf ihre Kollegen: „Ein tragfähiger empirischer Nachweis steht bis heute aus.“



Die acht historischen und literaturhistorischen Vorträge des Workshops an der FU Berlin sind, vermehrt um zwei weitere Artikel, im Buchhandel erschienen: Historische Inzestdiskurse, herausgegeben von Jutta Eming, Claudia Jarzebowski und Claudia Ulbrich, Ulrike Helmer Verlag (ISBN 1-89741-124-5), 29,95 Euro

 




Josef Tutsch

Berliner Journalist, arbeitet über Themen aus Wissenschaft und Kultur.
Mitglied der Agentur scienzz communcation.

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