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05.04.2005 - KONKLAVE
Glockenschwall über der ganzen Stadt ...
Reguläres und Irreguläres aus der Geschichte der Papstwahl
von Josef Tutsch
 | | Das prachtvollste Wahlbüro der
Welt: Die Sixtinische Kapelle mit
Michelangelos Fresken | | | Voriges Jahr hätte der Heilige Stuhl ein Jubiläum feiern können. 1904 hatte Pius X. gewagt, das Papsttum in aller Form für politisch unabhängig zu erklären. Nicht dass das zuvor offiziell anders gewesen wäre – aber die katholischen Großmächte (Spanien, Frankreich, Österreich) nahmen gelegentlich mit Erfolg das Recht in Anspruch, gegen Kandidaten bei der Papstwahl ihr Veto einzulegen, als letzter 1903 Kaiser Franz Josef. Nachdem die Wahl dann (übrigens im Sinne der österreichischen Interessen) abgelaufen war, sah der neue Papst sich veranlasst, solchen Einflussnahmen einen Riegel vorzuschieben: Jeder Kardinal, der politischen Kräften sein Wohlverhalten in Aussicht stellte, wurde mit Exkommunikation bedroht.
Da ist es konsequent, dass im "Konklave" alle Verständigungswege mit der Außenwelt abgeschnitten werden: keine Post und keine Zeitungen, kein Telefon oder Internet, kein Radio und Fernsehen. Selbstverständlich werden die Sixtinische Kapelle und das Gästehaus Sanctae Marthae (benannt nach der rührigen Hausfrau, die Jesus im Lukasevangelium bewirtet) nach "Wanzen" abgesucht. Außer dem Kardinalskollegium sind lediglich Ärzte sowie "Personen für Tischdienst und Sauberhaltung" zugelassen.
Auch Absprachen innerhalb des Kollegiums sind verboten. Nach allen Erfahrungen im weltlichen Bereich wäre da der eigentlich spannende Punkt zu vermuten: Man kann sich kaum vorstellen, dass nicht, mehr oder weniger informell, über Regierungsprogramme gesprochen wird. Zu Zeiten des alten Kirchenstaates, als die Päpste in größerem Ausmaß politische Macht und wirtschaftliche Pfründen
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zu vergeben hatten, waren solche "Wahlkapitulationen" gang und gäbe. Im Nachhinein war die Einhaltung allerdings schwer zu erzwingen – sofern die beteiligten Adelscliquen nicht im einen oder anderen Fall zu rabiateren Mitteln greifen wollten. Da haben sich Legende und Wirklichkeit schwer entwirrbar vermischt: Wenn man heute Herman Grimms "Leben Michelangelos" liest, gewinnt man den Eindruck, in der Renaissance wäre kaum ein Papst eines natürlichen Todes gestorben.
Die geltende Wahlordnung bleibt jedenfalls realistisch: Der Verdacht, es hätte doch verbotene Absprachen gegeben, bietet keine Handhabe, die Wahl anzufechten. Nicht einmal der Nachweis, es wären irgendwelche Güter oder Gunsterweise angeboten worden – "Simonie" genannt nach jenem Zauberer Simon, der sich in der Apostelgeschichte die Gabe der Geistverleihung zu erkaufen versuchte. Gewählt ist also gewählt, nur die Hürde im Vergleich mit weltlichen Vorschriften sehr hoch: In den ersten 30 Wahlgängen, hat Johannes Paul II. verordnet, wird eine Zwei-Drittel-Mehrheit gefordert.
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Acht Jahrhunderte lang war die Hürde noch viel höher gewesen: 1179 hatte das 3. Laterankonzil die Zwei Drittel ohne jede Einschränkung festgelegt. Zwei Drittel der Kardinäle, wohl- gemerkt, zuvor waren es Volk und Klerus von Rom – faktisch also die herrschenden Adelscliquen - die den Papst bestimmten. Einige Päpste wurden durch den deutschen König schlichtweg "ernannt". Erst 1159 wurde der Kreis der Wahlberechtigten präzise beschrieben, die Zwei-Drittel-Regelung von 1179 sollte wohl verhindern, dass eine knappe Mehrheit eine starke Minderheit dazu provoziert einen Gegenpapst aufzustellen, brachte andererseits aber die Gefahr, dass auch beliebig viele Wahlgänge erfolglos bleiben konnten. Prompt hat es denn auch mehrere Fälle gegeben, dass die Wahl viele Monate dauerte, in einem Fall, 1268, fast drei Jahre. Die aufgebrachten Bürger von Viterbo, wo sich die Kardinäle versammelt hatten, schlossen sie alle im Papstpalast ein, beschränkten die Lebensmittel auf Wasser und Brot und deckten am Ende sogar das Dach ab, so dass die Wähler unter freiem Himmel dasaßen.
Dergleichen brauchen die Kardinäle diesmal wohl nicht zu befürchten. Heute ist vorgesehen, dass das Kollegium nach 30 erfolglosen Anläufen seine Wahlordnung ändern kann. Entweder soll dann eine absolute Mehrheit genügen
"Bischof von Rom, Statthalter Jesu Christi, Nachfolger des Apostelfürsten, Oberhaupt der Gesamtkirche, Patriarch des Abendlandes, Primas von Italien, Erzbischof und Metropolit der Kirchenprovinz Rom, Souverän des Staates der Vatikanstadt, Diener der Diener Gottes" Offizieller Titel des Heilgen Vaters |
oder es kommt zu einer Stichwahl zwischen den beiden stärksten Kandidaten. Eine Neuregelung, die unter Kirchenrechtlern viel kritisiert worden ist: Die stärkste Fraktion könnte die Möglichkeit erhalten, ihren Kandidaten sozusagen durch "Aussitzen" durchzudrücken. Nun gibt es im Heiligen Kollegium natürlich keine Fraktionen; aber auch bei einer Papstwahl wird es wohl menschlich zugehen. Anscheinend selbst bei einem gewählten Amtsinhaber: Als das 1. Vatikankonzil das Unfehlbarkeitsdogma zu beschließen hatte, konnten Skeptiker darauf verweisen, dass im Jahr 680 das Konzil von Konstantinopel einen leibhaftigen Papst wegen einer ketzerischen Lehrmeinung verurteilt hatte.
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Dass 855 Volk und Klerus von Rom aus Versehen eine Frau zum Papst gewählt hätten, ist aber zweifellos ein Märchen: Die Päpstin "Johannes Angelicus" habe zwei Jahre später während einer Prozession ein Kind geboren und sei dann an Ort und Stelle bußfertig gestorben. Im Mittelalter liebte das Publikum solche Geschichten von großen Sündern, die durch göttliche Gnade erlöst wurden, in der Neuzeit wurde die Fabel gern angeführt, um das Menschliche, Allzumenschliche an der Kirche hervorzukehren.
Für bare Münze werden bis heute vielfach auch die Weissagungen des sogenannten "Malachias" genommen. Diesem Text zufolge, der einem irischen Mönch des 12. Jahrhunderts zugeschrieben wird, wäre der Papst, der irgendwann in den nächsten Tagen gewählt wird, der vorletzte. Nach ihm käme nur noch "Petrus der Römer" – der letzte in der Reihe soll wieder den Namen des Apostelfürsten tragen. Für die Vorgänger dieses Endzeitpapstes hat der Verfasser keine Namen angegeben, sondern bloß vage "Zeichen". Auf Johannes Paul II. wäre "Von der Drangsal der Sonne" entfallen, als nächstes käme "Vom Ruhm des Olivenbaums" an die Reihe.
In christlichen Esoterikerkreisen (im Internet leicht nachzulesen) wird nun kräftig spekuliert, was das bedeuten könnte. Die naheliegende Interpretation auf die italienische Innenpolitik hin – das Mitte-Links-Bündnis hat sich den Namen "Olivenbaum" gegeben – scheint nicht
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sehr beliebt zu sein, eher wird an einen Zusammenhang mit dem "Ölberg" in Jerusalem gedacht. Leider haben die Historiker längst herausgefunden, dass der Pseudo-Malachias 1590 gefälscht wurde, und zwar um die gerade anstehende Wahl zu beeinflussen. Der neue Papst sollte "aus der alten Stadt" kommen, im Klartext: aus Orvieto. Erfolg hatte dieser Bewerber dann aber doch nicht.
Viel verlässlicher sind andere Grundlagen der Spekulation vermutlich aber auch nicht. Dabei ist das aktuelle Kollegium so homogen zusammengesetzt wie kein anderes seit Menschengedenken. Verursacht hat das Papst Paul VI., als er die über 80jährigen Kardinäle vom Wahlrecht ausschloss. Als Begründung wurde damals kolportiert, die Reformen des 2. Vatikanischen Konzils sollten gegen "konservative" Kräfte abgesichert werden – bei allem Vertrauen auf das Wirken des Heiligen Geistes rechnet man in der Kurie offenbar doch mit ganz natürlichen Entscheidungswegen. Nach der langen Amtszeit von Johannes Paul II. führt diese Regelung nun dazu, dass fast alle stimmberechtigten Kardinäle "Kreaturen" dieses einen Papstes sind. Dieser Begriff ist übrigens keineswegs unfreundlich zu verstehen, sondern altehrwürdige kirchliche Terminologie: Die Kardinäle wurden vom Papst "kreiert".
Mehr im Internet: Papstwahl Apostolische Konstitution
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Josef Tutsch
Berliner Journalist, arbeitet über Themen aus Wissenschaft und Kultur. Mitglied der Agentur scienzz communcation |
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