| |
20.04.2005 - STIFTUNGSUNIVERSITÄT
Viel Kreativität an der Oder
Die Pläne für eine Stiftungsuniversität Viadrina – verfassungsrechtlich bedenklich, aber aussichtsreich
von Josef Tutsch
 | | Europa-Universität Viadrina
| | | Zum Jahreswechsel 2005 auf 2006 soll die Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder, bisher eine ganz "normale" Hochschule des Landes Brandenburg, in eine "internationale Stiftungsuniversität" umgewandelt werden. Was ist eine Stiftung? Dem Lexikon zufolge eine juristische Person, deren Vermögen fest angelegt ist und nicht mehr angetastet werden darf, die laufenden Ausgaben können also nur über die Zinserträge bestritten werden. Das heißt, die "Stiftung Viadrina" kostet zunächst einmal viel Geld. Wie aus Frankfurt zu hören ist, will die Bundesrepublik Deutschland 50 Millionen Euro in den Kapitalstock geben, Polen zwischen fünf und zehn Millionen. Frankreich will kein Geld dazugeben, aber die Unkosten für mehrere Professoren übernehmen.
Unter Staatsrechtsexperten ruft diese Konstruktion Stirnrunzeln hervor. Markus Heintzen, Professor an der Freien Universität Berlin: "Der Bund darf überhaupt keine Hochschulen im Inland finanzieren, das gibt die Rahmengesetzgebungskompetenz nicht her." Auch nicht die „Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau“ nach Art. 91, Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes, ergänzt Heintzen. Eine Ausnahme wird von den meisten Rechtswissenschaftlern lediglich für die beiden Bundeswehrhochschulen angenommen.
 |
Präsenz in Polen - Collegium Polonicum in Slubice
| Praktisch wird es aber wohl doch so laufen: Die einzige Stelle, die mit Aussicht auf Erfolg dagegen klagen könnte, ist das Land Brandenburg, und dessen SPD-geführte Lan- desregierung wird sich hüten. Eine schleichende Änderung des Verfassungssystems auf mehr Zentralismus hin - Geld macht eben begehrlich - nicht anders als bei der geplanten Finanzierung von "Elite- hochschulen" durch den Bund. Der verfassungsrechtliche Ausgang in diesem Fall ist bekannt.
Die Stiftungsuniversität Frankfurt soll also von den Zinsen aus diesem Kapital leben. Nimmt man einen Satz von etwa sieben Prozent an, wäre mit einem jährlichen Ertrag von drei, vielleicht vier Millionen zu rechnen. Damit ist nun keine vollständige Universität zu finanzieren. Das Land Brandenburg hat zugesagt, dass der jährliche Staatszuschuss, zur Zeit 19,5 Millionen Euro, weiter fließen soll. Finanztechnisch wäre die Viadrina also die Kombination einer "richtigen" Stiftung mit Zuwendungsgarantien des Landes. Darin liegt eine weitere Unsicherheit: Der brandenburgische Landtag kann mit seiner Haushaltshoheit Einfluss ausüben, indirekt also auch die Landesregierung.
Dennoch hofft die Universitätsleitung in Frankfurt, mit dem neuen Modell erheblich mehr Autonomie praktizieren zu können. Präsidentin Gesine Schwan spricht von einer "zwar privatrechtlich verfassten, aber öffentliche Aufgaben erfüllenden und auch von den öffentlichen Geldgebern zu kontrollierenden Stiftungsuniversität". Eine Stiftung privaten Rechts also, die von der öffentlichen Hand getragen, vom Staat mit Aufgaben betraut und von den Staatsorganen irgendwie kontrolliert wird. Das soll in Zukunft nicht mehr durch ministerielle Weisung erfolgen, sondern über eine Art Stiftungsrat. Die übrigen Hochschulen des Landes Brandenburg bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Natürlich müsste diese Ausnahmestellung gesetzlich festgeschrieben werden. Nicht nur in Frankfurt, auch in Potsdam wird also eifrig nachgedacht. Erfahrungen mit einer privatrechtlichen Stiftungsuniversität gibt es in Deutschland nicht. Die Universitäten Hildesheim und Darmstadt sind in Stiftungen öffentlichen Rechts umgewandelt und bleiben damit nach wie vor Teil des staatlichen Hochschulsystems, auch Teil des öffentlichen Dienstes. Ein Anlauf der Berliner CDU, die Freie Universität in eine private Stiftung umzuwandeln, war vor Jahren im Sande verlaufen. In der großen Koalition mit der SPD fehlte die politische Mehrheit, ein detailliertes Konzept wurde gar nicht erst vorgelegt.
 |
|
Viadrina Präsidentin Prof. Gesine Schwan
| In Frankfurt an der Oder muss man also selbst innovativ werden, wenn es darum geht, das Vorbild der großen amerika- nischen Universitäten auf die deutschen Verhältnisse zu übertragen. Der Teufel steckt im Detail: Zum Beispiel hätte eine privatrechtliche Stiftung Viadrina in ihrem Personal eine Menge Beamte. Als Bundesbahn und Bundespost privatisiert wurden - darauf macht Prof. Heintzen aufmerksam - musste der Bund wegen dieses Punktes sogar das Grundgesetz ändern. Eine andere, gleichwohl heikle Frage ist die nach der Kapazitäts- verordnung. Soll die privat organisierte, wenngleich öffentlich getragene Viadrina aus dem Berechnungssystem herausgenommen werden, dass in jedem Fach je nach Zahl des wissenschaftlichen Personals eine bestimmte Zahl von Studenten auszubilden ist?
Ohne eine Ausnahmestellung auch in dieser Hinsicht würde es mit der erhofften wissenschaftlichen "Exzellenz" zweifellos schwierig. Unnötig zu sagen, dass die Stiftungspläne für Frankfurt auch vor dem Hintergrund des Parteienstreits um Studiengebühren zu betrachten sind: Eine privatrechtlich organisierte Universität wäre an das Verbot von Studiengebühren, das im brandenburgischen Landeshochschul- gesetz bereits festgeschrieben ist, nicht gebunden. In diesen Umstand hatte auch die Berliner CDU vor vier Jahren große Hoffnungen gesetzt: Mit der Umwandlung der FU in eine Stiftungsuniversität wäre der Weg zur Gebührenpflicht frei geworden, ohne dass die Politik dergleichen offen ins Hochschulgesetz hätte hineinschreiben müssen.
Mit Gebühren könnte sich auf Dauer noch ein anderes Problem erübrigen: Irgendwann würde ein wachsender Kapitalstock die Zuschüsse vom Land Brandenburg entbehrlich machen. Gegen eine Stiftungshochschule, die nahezu ausschließlich durch laufende öffentliche Zuschüsse gespeist wird, gibt es nämlich gravierende Einwände der Verfassungsrechtler. Der ehemalige Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Hans-Uwe Erichsen, stellte bereits vor Jahren in einem Kommissionsbericht für die Hamburger Wissenschaftsbehörde fest, langfristig müsse gewährleistet sein, dass "die Hochschule die Möglichkeit hat, aus eigenen Erträgen zumindest ihre Kernfunktionen wahrzunehmen".
Ein Koalitionsstreit zu diesem Punkt scheint in Brandenburg nicht zu erwarten, Ministerpräsident Platzeck (SPD) hat bereits seine Sympathie für allgemeine Studiengebühren kundgetan. Auch von studentischem Protest in Frankfurt ist bislang kaum etwas zu hören. Aber wahrscheinlich gibt es bei einer Stiftungsuniversität auch gar keine anderen Möglichkeiten, studentischen Einfluss auf den Lehrbetrieb offen zu halten. In der Rechtsform der Stiftung sind ja keine Mitglieder und Gruppen vorgesehen wie in der hergebrachten Körperschaft Universität, also wird man auch keine Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte konstruieren können.
Mehr im Internet: Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
|
|