Berlin, den 09.09.2010 Link Home Link Ticker Link Magazin Link Galerie Link Impressum
Kontrovers
forschung
politik
innovation
kultur
campus
kontakt
Suche
Go 
Copyright by scienzz.
All rights reserved.
kultur

21.09.2005 - GESCHICHTE

Der parzellierte Pluralismus

"Cuius regio, eius religio" - Der Augsburger Religionsfrieden, ein Frieden ohne Freiheit

von Josef Tutsch

 
 

Der Diplomat: König Ferdinand

Kaiser Karl V. wusste, dass er gescheitert war. Ein Jahr nach dem Augsburger Religionsfrieden verzichtete er auf den Thron. Ein Vorgang, wie er sonst in der Geschichte der römischen Kaisertums nur ein einziges Mal vorkommt. Zwölfeinhalb Jahrhunderte zuvor hatte der Christenverfolger Diokletian freiwillig abgedankt.

Karl fühlte sich von seinem Bruder und Nachfolger Ferdinand im Stich gelassen, dem Diplomaten, der den "Religionsfrieden" gewollt und durchgesetzt hatte, um einen Preis, den zu akzeptieren er selbst nicht bereit war. Vor 450 jahren, am 25. September 1555 ging eine mehr als tausendjährige Epoche zu Ende. "Wir wollen, dass alle Völkerschaften, die die maßvolle Herrschaft unserer kaiserlichen Gnade regiert, an der Religion in der Version teilnehmen, wie sie der heilige Apostel Petrus den Römern überliefert hat", hatte Kaiser Theodosius 390 nach Christus verordnet. Jetzt sollte es im Heiligen Römischen Reich zwei Bekenntnisse gleichberechtigt nebeneinander geben.

Nunmehr gleichgestellt: die "Confessio
Augustana" (Verlesung auf dem Reichstag
1530)
"Cuius regio, eius religio", haben die Juristen später den Reichstagsbeschluss zusammengefasst, zu deutsch etwas umständlich: "Will ein Herr eine Religion haben, dann sollen die Untertanen folgen." Die Gewinner von Augsburg waren die großen Fürsten. Sie durften zwischen den beiden Bekenntnissen, dem "päpstlichen" und dem nach Luthers Reformation, wählen, von den Untertanen wurde erwartet, dass sie sich dieser Entscheidung anschlossen. "Eine empörende Vergewaltigung der Gewissensfreiheit" hat Egon Friedell das genannt, vom modernen Standpunkt aus zurecht, wenngleich ganz unhistorisch gedacht.

Wie die Zeitgenossen es gesehen haben, lässt sich aus dem Diskussionsbeitrag des Pfalzgrafen Ottheinrich von Pfalz-Neuburg erschließen. Er forderte volle Gewissensfreiheit auch für die Untertanen – aber, wohlgemerkt, nur für die evangelischen Untertanen katholischer Obrigkeiten, weil das evangelische Bekenntnis "unmittelbar auf Christus und sein Wort gegründet und derhalben ganz gewiss und unzweifelhaftig sei". Das Umgekehrte wollte Ottheinrich nicht zugestehen, denn der katholische Gottesdienst sei "öffentliche Abgötterei", die eine christliche Obrigkeit nicht dulden dürfe.

Gescheitert: Kaiser Karl V
Die eigentlich revolutionäre Neuerung, mit der das mittelalterliche Ketzerrecht aus den Angeln gehoben wurde, hat den Charakter einer Fußnote: Alle Untertanen erhielten das Recht der freien, unbehelligten Auswanderung aus Glaubensgründen. So bescheiden nehmen sich im Rückblick die historischen Ursprünge des modernen Individualismus aus – in der Praxis wird es sogar eher ein Austreibungsrecht der Obrigkeit gewesen sein.

Welche Wirrnisse das "cuius regio, eius religio" nach sich gezogen hat, ist ohnehin kaum nachzuvollziehen. Es muss Territorien gegeben haben, wo die offizielle Konfession in den folgenden Jahrzehnten sechs- oder siebenmal gewechselt hat. Vermutlich haben die meisten Untertanen gar nicht mitbekommen, ob sie gerade eine Rechtfertigung vor Gott bloß aus dem Glauben zu erwarten hatten oder durch ihre
Unter den Gewinnern: Kurfürst
August von Sachsen
guten Werke daran mitwirken sollten, ob allein die Heilige Schrift Maßstab des Glaubens war oder auch die Tradition der Kirche ihr Teil dazu beitrug. Von der praktischen Moral gar nicht zu reden: Aus dem Dreißigjährigen Krieg ist die Äußerung eines sterbenden Landsknechtsführers überliefert, der sich nicht ohne Selbstgefälligkeit erinnert, wie viele Männer, Frauen und Kinder er ermordet und genotzüchtigt hat, und nun als allezeit treuer Christ zu Gott einzugehen hofft.

Zu den vielen Konversionen der Fürsten und ihrer Länder gehörte manchmal auch der Übertritt zum Calvinismus. Reichsrechtlich betrachtet war das ein Ausstieg aus dem Religionsfrieden. Die Duldung war ausdrücklich auf die "Augsburgische Konfession", also die lutherische Lehre, beschränkt, darin waren sich die beiden herrschenden Religionsparteien einig. Keine Einigung gab es dagegen in der Frage der geistlichen Territorien. Die Forderung der Evangelischen, dass geistliche Fürsten das Recht haben sollten, sich selbst und ihr Territorium zu "reformieren", womöglich dann auch zu "säkularisieren", war für die katholische Seite unannehmbar. Ferdinand fügte dem Religionsfrieden kraft königlicher Machtvollkommenheit einen "Geistlichen Vorbehalt" ein: Bischöfe und Prälaten verloren bei einem Übertritt ihre Herrschaft, das Kapitel hatte einen katholischen Nachfolger zu wählen.

Ausgeschlossen: die Lehre  Calvins
Die Protestanten haben diesen Vorbehalt niemals formell akzeptiert, er bedeutete, dass sie wegen ihres Bekenntnisses von den geistlichen Würden im Reich ausgeschlossen waren, dass ihre Kirche nicht im vollen Sinn als "Kirche" dieses Heiligen Römisches Reiches gelten sollte. Um den Frieden dennoch möglich zu machen, schob der König ein Zugeständnis hinterher: Für diese geistlichen Territorien wurde das Prinzip der konfessionellen Einheitlichkeit aufgelockert, Ritterschaften und Städte, die schon seit geraumer Zeit der Augsburgischen Konfession anhingen, sollten in diesem Glaubensstand geschützt bleiben. Auch keine Regelung im Sinne unseres modernen Individualismus und dennoch – ein ganz kleiner Schritt in diese Richtung.

Mit dem Städteartikel des Religionsfriedens sollten wiederum die Katholiken befriedigt werden. Die meisten freien Städte im Reich hatten sich offiziell zur Reformation bekannt, wo eine katholische Minderheit bestand, wurde jetzt reichsrechtlich verordnet, dass die Bürger "friedlich und ruhig bei- und nebeneinander wohnen" sollten. Notgedrungen mussten sich also Katholiken und Protestanten unter dem
Brief und Siegel: der
Reichstagsbeschluss im
Wiener Staatsarchiv
Dach ein- und desselben Gemeinwesens miteinander einrichten. Es ist das der Punkt, wo der ansonsten so säuberlich parzellierte Pluralismus des Augsburger Religionsfriedens am deut- lichsten auf unsere moderne Religions- freiheit vorausweist. Zunächst wurde die Aufgabe aber wohl eher als Belastung empfunden. So protestierten die Straß- burger heftig gegen die "Bürde und Toleranz" (wörtlich!), die ihnen da auferlegt wurde.

"Für Deutschland wurde das Mittelalter mit mittelalterlichen Mitteln liquidiert", hat der Kirchenhistoriker Bernd Moeller den "Frieden" prägnant zusammengefasst. Liquidiert, indem was zuvor als "Ketzerei" galt, nunmehr als zweite Möglichkeit der Wahrheit anerkannt war, in der Folge verloren Kaiser und Reich ihre geistliche Überhöhung. Aber mit mittelalterlichen Mitteln, weil an die Stelle der alten Einheit keineswegs der Grundsatz trat, dass jeder nach seiner Facon selig werden – oder allenfalls auch verdammt – werden soll, sondern eine Vielzahl von Einheiten nebeneinander, eben "parzelliert".

Kampf um Auslegung des Religionsfrie-
dens: der 30-jährige Krieg (J. Callot) 
Es war ein Formelkompromiss. Die Katholiken wollten sich gegen eine weitere Ausbreitung der Reformation schützen, die Protestanten für eben diese Ausbreitung die Grundlage sichern. Die Hoffnung, die König Ferdinand in die Worte kleidete, "ein jeder solle dem anderen in echter Freundschaft und christlicher Liebe begegnen", ging denn auch ins Leere, der "Religionsfrieden" eröffnete ein ganzes Jahrhundert der Religionskriege. Von Dauer – und zwar für Jahrhunderte – war das landesfürstliche Kirchenregiment. "Diese christliche Obrigkeit", schrieb der Historiker Gerhard Ritter unter dem Eindruck der jüngeren Katastrophen der deutschen Geschichte nachdenklich, "diese christliche Obrigkeit hat den Typus des deutschen Menschen – des loyalen, ehrsamen und unpolitischen,  gottesfürchtigen deutschen Untertanen – mit ausgeprägt."

 

Mehr im Internet:
Augsburger Religionsfrieden
Kaiser Karl V. 
Reformation
Calvinismus 

 

 




Josef Tutsch

Berliner Journalist, arbeitet über Themen aus Wissenschaft und Kultur.
Mitglied von scienzz communcation.

 

 <<< 

Artikel versenden

Druckversion

 >>> 


forschung


politik


innovation


kultur


campus


kontakt