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06.02.2006 - ETHIK
Das autonome Individuum
Zwischen Lebenspflicht und Versicherungsfinanzen - zwei Jahrtausende Diskurs über "freiwilliges" Sterben
von Josef Tutsch
 | | | | | Wahrscheinlich würden viele unserer Zeitgenossen sich bei den Utopiern sehr wohl fühlen. "Unheilbar Kranken erleichtern sie ihr Los, indem sie ihnen Trost zusprechen", schrieb Thomas More vor fast 500 Jahren. "Ist indessen die Krankheit nicht nur unheilbar, sondern dazu noch qualvoll und schmerzhaft, dann reden Priester und Behörden dem Kranken zu, er solle sich getrost und hoffnungsvoll aus diesem bitteren Leben wie aus einem Kerker befreien oder sich willig von anderen herausreißen lassen. Gegen seinen Willen aber töten sie niemanden, und sie pflegen ihn deshalb auch nicht weniger sorgfältig."
Thomas More sagt nicht, wie er diese Sitten im Lande Utopia bewertet. Im Ernst ist aber kaum zu bezweifeln, dass der fromme Katholik darin eine abscheuliche Ketzerei gesehen haben muss. Ganz anders unsere Gegenwart. Will man einer Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben folgen, dann spricht sich die Mehrheit der Bürger in der Bundesrepublik Deutschland dafür aus, aktive direkte Sterbehilfe wenigstens in Extremfällen von Strafandrohung zu befeien. Ein Viertel der Befragten fordert sogar, dass der Wille des Betroffenen für sich allein, ohne Krankheitsdiagnose, ein hinreichendes Kriterium abgibt. Ebenfalls ein Viertel will diese "Hilfe" selbst dann erlaubt sehen, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, einen eigenen Willen kundzutun. Evangelische und katholische Christen unterscheiden sich jeweils um wenige Prozentpunkte von der Gesamtbevölkerung. Nur in die politische Elite scheint dieses Plädoyer für Sterbehilfe nicht durchzudringen.
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Vorbild christlicher Nächstenliebe: die heilige Elisabeth
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Was hat sich geändert in den fünf Jahrhunderten seit More? Zum einen hat der rasante Fortschritt der Medizin bewirkt, dass immer mehr Menschen immer älter werden. Damit wären – eine Wahlsituation wie in "Utopia" einmal vorausgesetzt – immer weniger Menschen überhaupt in der Lage, sich aus eigener Kraft "aus diesem bitteren Leben zu befreien", immer mehr darauf angewiesen, "sich von anderen herausreißen zu lassen". Und in immer mehr Fällen werden die Patienten nicht fähig sein, ihren Willen klarzustellen. Zum anderen: Die verbindlichen Wertsetzungen, von denen Mores Utopia-Roman noch ausgehen konnte, sind geschwunden. Heutzutage halten viele Menschen die geschilderte Entscheidung nicht nur für realistisch, sondern auch für moralisch vertretbar.
Die christlich-abendländische Tradition hat es anders gesehen, entsprechend den Worten, die Platon seinem Lehrer Sokrates in den Mund legte: "dass die Götter unsere Hüter und wir Menschen eine von den Herden der Götter sind. Auch du würdest gewiss, wenn ein Stück aus deiner Herde sich selbst tötete, diesem zürnen und, wenn du noch eine Strafe wüsstest, es bestrafen". Aristoteles argumentierte unreligiös, im Ergebnis aber ähnlich: "Es ist Weichlichkeit, sich den Härten des Lebens zu entziehen, und nicht weil es edel ist, nimmt man den Tod auf sich, sondern weil man einem Übel entkommen will."
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Krankenpflege im Mittelalter
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Mancherorts ist diese theologische oder ethische Haltung bis ins Strafrecht vorgedrungen. In Großbritannien war der Selbstmord bis 1961 eine Straftat, in zwei Staaten der USA bis in die 1990er Jahre. Das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland kennt den Tatbestand Suizid nicht, in der Konsequenz ist auch für andere eine Beihilfe grundsätzlich straffrei. Strafbar ist jedoch unterlassene Hilfeleistung. Man darf also einem Selbstmordwilligen den Strick besorgen, muss ihn dann aber gleich wieder abschneiden. In der Konsequenz befassen sich die Gerichte mit der Frage, ob nicht bereits dann eine gebotene Hilfe unterlassen wird, wenn man einem Suizidgefährdeten allein lässt.
Erst recht legt das deutsche Strafrecht Hindernisse in den Weg, wenn ein Schwerstkranker von jemand anders getötet zu werden wünscht, weil nämlich der medizinische Fortschritt ihm zwar das Leben verlängert, aber auch die Schmerzen. Solche direkte, aktive Sterbehilfe findet sich im Strafrecht als Tötung auf Verlangen wieder. Unter den westlichen Demokratien haben sich vor allem die Niederlande darauf eingelassen, "aktive" Sterbehilfe straffrei zu stellen. Voraussetzung: Sie wird von einem Arzt mit aller medizinisch gebotenen Sorgfalt begangen und nachher dem Leichenbeschauer angezeigt. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 1996 wird in Deutschland immerhin "passive" Sterbehilfe geduldet: wenn der Arzt ein schmerzlinderndes Medikament verabreicht, das den Todeseintritt beschleunigt – als unbeabsichtigte Nebenfolge.
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Krankensaal, Ende 19. Jhdt
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Reformmodelle nach niederländischer Art werden in der deutschen Politik nur gelegentlich von dem einen oder anderen Bundestagsabgeordneten, vor allem aus der FDP, vorgetragen. In den USA haben sich vor einigen Jahren mehrere Philosophen, darunter John Rawls, Thomas Nagel und Ronald Dworkin an den Obersten Gerichtshof gewandt: der Staat dürfe in Fragen der persönlichen Lebensführung keine substantiellen Vorgaben machen, jedes Individuum müsse die Freiheit haben, gemäß seiner eigenen Entscheidung zu leben und zu sterben und hierfür auch die Dienste anderer in Anspruch zu nehmen. Der Staat habe lediglich das Recht, die Menschen davor zu schützen, dass sie auf der Grundlage falscher Information oder im Zustand der Unzurechenbarkeit irreversible Entscheidungen treffen.
Hierzulande hat sich der Philosoph Norbert Hoerster in diese Richtung vorgewagt: Ausschlaggebend könne nur der aufgeklärte Wille des Patienten sein; bei Bewusstlosigkeit müsse sein "mutmaßlicher" Wille eruiert werden. Vorbild wäre das Verfahren, wie es auch sonst bei einer Operation abläuft: Der Arzt fragt nach dem Einverständnis des Patienten, weil er sich ja sonst einer Körperverletzung schuldig machen würde. Wenn der Patient nicht befragt werden kann, wird ein solches Einverständnis in der Regel vermutet – weil man voraussetzt, dass Menschen lieber gesund werden als krank bleiben wollen. Was aber ist bei einer unheilbaren Krankheit als Regel anzusetzen? Soll man die unerträglichen Schmerzen etwa als Läuterungsprozess positiv bewerten?
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Apparatemedizin heute
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Religiös mag man das so sehen, antwortet Hoerster, aber in einem säkularen Staat müsse Gesetzgebung säkular sein. Das weiß auch der katholische Theologe Ludger Honnefelder: "Ob der Mensch selbst sein Leben beenden darf, ist eine Frage der Pflichten gegen sich selbst, die heute nicht mehr zur allgemein verbindlichen Moral gerechnet werden." Immanuel Kant war da noch ganz anderer Auffassung, er wollte die platonische Position, abgetrennt von ihren theologischen Voraussetzungen, aufrechterhalten: "Das Subjekt der Sittlichkeit in seiner eigenen Person zernichten, ist ebensoviel als die Sinnlichkeit selbst aus der Welt vertilgen." Die Gegenposition hat unter den Klassikern der europäischen, nachantiken Philosophie nur wenig Anhänger gefunden, am prominentesten David Hume: Sich selbst zu töten, sei weder eine Pflichtverletzung gegen den Nächsten noch gegen uns selbst noch gegen Gott. Wenn es verbrecherisch wäre, sein Leben vorzeitig zu beenden, dann müsste es ebenso verbrecherisch sein, das Leben mit künstlichen Mitteln zu verlängern.
Popularphilosophen und Essayisten waren viel eher bereit, die Rechtmäßigkeit des Suizids zu vertreten. Montaigne zum Beispiel widersprach vehement der Auffassung, "dass wir unseren Posten auf dieser Welt nicht ohne ausdrücklichen Befehl dessen verlassen dürften, der ihn uns zuwies". Er konnte sich in seiner Gegnerschaft zu Platon auf einen anderen antiken Philosophen berufen, auf Seneca, der die Macht des Menschen hochhielt, "aus allen Folterqualen ins Freie zu gelangen und alle Widerwärtigkeiten loszuwerden". "Der beste Tod ist der, der uns gefällt", schrieb er in einem Brief (ein Satz, der - ohne Quellenangabe zitiert - auch heute noch in manchen Kreisen Ärger einbringen dürfte). Senecas Zeitgenosse, der Naturphilosoph Plinius, pries es als Gottes bestes Geschenk an den Menschen, dass er sich selbst den Tod geben könne.
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Tod des Seneca (Joh. Ant. de Peters)
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Merkwürdig, dass keiner dieser Denker den Fall bedacht hat, der Sterbewillige sei nicht in der Lage, seinen Willen umzusetzen. Mit der Perfektion der Medizin dürfte dieser Fall viel häufiger geworden sein. Das begründet die Aktualität des Themas Sterbehilfe Solche Hilfe „einem unheilbar kranken, aufgeklärten und entscheidungsfähigen Patienten als allerletzte Möglichkeit in seltenen Extremfällen nicht zu verwehren“, appelliert die Gesellschaft für Humanes Sterben. Nur: "Der Wunsch nach Tötung durch einen Dritten enthebt diesen Dritten nicht seiner Tatverantwortung", stellt Honnefelder fest: "Es bleibt ein Verstoß gegen das Tötungsverbot."
Kann der Mensch sein Recht, sich selbst zu töten, wirksam anderen übertragen? Da wäre ethisch wie juristisch auf jeden Fall ein klar erkennbarer – oder zumindest doch plausibel zu vermutender – Wille des Betroffenen zu fordern. Dieser Wille müsste für die Zukunft, wenn er vielleicht nicht mehr kundgetan werden kann, als sogenannte Patientenverfügung dokumentiert sein. Aber woher wissen andere später, dass der Patient nicht inzwischen seinen Willen geändert hat? Es spielen allemal anthropologische Annahmen hinein, die so unbeweisbar wie unwiderlegbar sind: etwa dass jeder Mensch im Angesicht des Todes unter allen Umständen weiterleben möchte und wenn nicht, dann irgendwie in seiner Entscheidungsfreiheit gestört sein muss. Und wenn man schon die freie Verfügung des einzelnen über seinen Tod akzeptieren will – wie soll gesichert werden, dass diese Freiheit nicht unter ökonomischen Druck gerät? seitens der Verwandten oder der Versicherungen?
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Tod der geschändeten Lucrezia (Il Sodoma)
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Gerade für den modernen, säkularen Staat kommt aber noch eine andere Schwierigkeit hinzu: Eine Auflockerung des Tötungsverbots droht das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit umzustoßen. Dass die Forderung eines Viertels aller Bundesbürger, Sterbehilfe bloß auf den Willen des Betroffenen hin zuzulassen, also ohne medizinische Indikation, in der Politik erst recht kein Echo finden wird, ist nachvollziehbar. Aber man mag sich mit einem Blick in die Vergangenheit beruhigen: Auch jene Denker, die den Suizid rechtfertigen wollten, konnten sich einen solchen Wunsch nur als Ausdruck extremer Not vorstellen. Zum Beispiel Montaigne: "Unerträglicher Schmerz und die Befürchtung eines schlimmeren Todes scheinen mir die verzeihlichsten Beweggründe für die Selbsteinleibung zu sein." Plinius soll sogar eine medizinische Kasuistik im Sinn gehabt haben: Urinstau, Magenkrämpfe und Kopfschmerzen.
Der Intention nach entspräche das wohl dem, was heutzutage von Interessenverbänden als Voraussetzung für erlaubte Sterbehilfe angesetzt wird. Aber was bedeutet es eigentlich, wenn Redner jedweder Weltanschauung gern sagen, der Mensch sei das Lebewesen, das nicht einfach lebt, sondern sein Leben führt? und es sei die "ureigene" Tat des Menschen, sich zu seinem Sterben und zu seinem Tod zu verhalten? Ist das nun ein Argument für das Recht, sich selbst töten und Sterbehilfe beanspruchen zu dürfen, oder dagegen? Dass solche Fragen überhaupt aufkommen können, zeigt jedenfalls, wie sehr sich das Menschenbild geändert hat. Jahrhunderte lang galt Selbstmord als Ausdruck von Melancholie, und die wurde irgendwo zwischen schwerer Krankheit und Todsünde eingeordnet. Als verzeihlich galt eine Selbsttötung am ehesten bei Frauen, wenn sie einer Schändung anders nicht entgehen konnten. Nochmals Montaigne: "Die Kirchengeschichte hält etliche Beispiele frommer Frauen in Ehren, die gegen die von den Tyrannen auf ihr Gewissen unternommenen schändlichen Anschläge den Tod zu Hilfe riefen."
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Protest in den USA gegen Sterbehilfe |
Zurück zu den Meinungen, wie sie in jener Umfrage ihren Ausdruck finden. Zum Fürsprecher des anderen Viertels, das "Sterbehilfe" auch ohne oder womöglich gegen den Willen des Betroffenen geleistet sehen will, macht sich seit einem Vierteljahrhundert der australische Philosoph Peter Singer. Zum Beispiel bei Säuglingen, die ohne Gehirn geboren sind, oder bei Patienten, die das Bewusstsein irreversibel verloren haben, könne man nicht von "lebenswertem Leben" reden. Wegen seines Anklangs an Argumentationen im Nationalsozialismus hat das gerade in Deutschland Empörung ausgelöst. An Singer wäre die Frage zu stellen, wer über den „Lebenswert“ zu befinden hat. Die "Gesellschaft", wer immer das konkret sein mag? oder die auf ihr Geld bedachten Versicherungen? oder vielleicht gerade umgekehrt Forschungsinstitute, die im Einzelfall ein lohnendes Experimentierobjekt zu finden glauben?
Andererseits würde man es sich natürlich zu leicht machen, wollte man alle ökonomischen Gesichtspunkte als unbeachtlich beiseite wischen. Das Gesundheits- und Sozialsystem muss bezahlbar bleiben, sonst wären die Steuer- und Beitragszahler bald nicht mehr bereit, dafür aufzukommen. Solche finanzpolitischen Erwägungen dürften auch den ägyptischen König Ptolemaios bewegt haben, als er irgendwann Anfang des 3. Jahrhunderts vor Christus dem berühmten alexandrinischen Philosophen Hegesias Lehrverbot erteilte. Hegesias predigte nicht etwa die Verneinung des Willens zum Leben, es ging ihm auch nicht um so etwas wie die Philosophie des Absurden. Er lehrte bloß, dass der Tod, auch die Selbsttötung, von vielen Übeln erlöse – angeblich mit dem Erfolg, dass der König eine ganze Reihe arbeitender Untertanen verlor.
Übrigens setzten auch Thomas Mores Utopier der Entscheidungsfreiheit ihrer Bürger, wenn es um den Tod ging. Tötete sich jemand "ohne Billigung des Grundes durch Priester und Senat", dann "warfen sie ihn schmählich in einen Sumpf". Man darf vermuten, dass die Sachwalter der Versicherungsfinanzen, wenn Sterbehilfe legalisiert wird, in eine andere Richtung denken würden.
Mehr im Internet: Sterbehilfe
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Josef Tutsch
Berliner Journalist, arbeitet über Themen aus Wissenschaft und Kultur Mitglied von scienzz communcation
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