In Berlin wurde eine Witwe ermordet. Der Tat dringend verdächtig war ihr Untermieter, der zunächst leugnete, unter der Folter schließlich jedoch gestand. Zum Glück setzten ein paar Bekannte eine neue Untersuchung durch, bei der sich herausstellte, dass die Witwe in Wirklichkeit durch ihre beiden Brüder ermordet worden war.
Der Fall hat dazu beigetragen, dass Preußen als einer der ersten Staaten in Europa die Folter abschaffte. Populäre Geschichtswerke verzeichnen den 3. Juni 1740, vier Tage nach Amtsantritt König Friedrichs II. Das ist nicht ganz richtig; bei Majestätsbeleidigung, Landesverrat und "großen Mordtaten, wo viele Menschen ums Leben gebracht", sollte weiterhin gefoltert werden. Diese Ausnahmen wurden erst 1756 beseitigt – in den Rechtsbüchern jedenfalls. Ob sich mal ein Historiker der Frage gewidmet hat, wie viel Untersuchungsbeamte in den folgenden Jahrzehnten zur Rechenschaft gezogen wurden, weil sie gefoltert hatten?
Foltermuseen sind eine Touristen- attraktion, hier ein Scharfrichter- maske in Rüdesheim
Man könnte die Frage auch für die Gegenwart stellen. "Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden", erklärt Artikel 104 des Grundgesetzes. Vielleicht ist es ja nur die Spitze eines Eisbergs, wenn an die Öffentlichkeit kommt, dass ein höherer Polizeibeamter diesen Artikel zugunsten eines (vermeintlich) höheren Rechts außer Kraft setzen will. Argumentation: "Was hätte ich denn sonst tun sollen?" Dasselbe auf internationaler Ebene: Die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen und die Europäische Menschenrechtskonvention verbieten, dass jemand "der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen" wird. Dennoch stellt mancher Politiker in den westlichen Demokratien die Frage, ob Folter nicht doch manchmal legitim sein könnte.
Der Soziologe Niklas Luhmann brachte es vor ein paar Jahren auf den Punkt. Ein Polizeioffizier hat den Führer einer Terroristengruppe gefangen. "Sie könnten, wenn Sie ihn folterten, vermutlich das Leben vieler Menschen retten - zehn, hundert, tausend. Würden Sie es tun?" Luhmann hatte keine befriedigende Lösung parat. "Aber es befriedigt ja auch nicht, wenn man gar nichts tut und Unschuldige dem Fanatismus der Terroristen opfert." Nicht alle Denker sind bereit, in diesem Dilemma auszuhalten. Der Rechtsphilosoph Winfried Brugger will ein Für und Wider abwägen, und im Einzelfall könnte heraus kommen, dass Folter nur die "zweitschlechteste" Lösung ist.
Anleitung zum Anlegen von Daumen- schrauben, aus der "Theresiana"
Das alles fast zweieinhalb Jahrhundert nach der Aufklärung, die gelehrt hatte, in der Folter die schlechteste aller Möglichkeiten zu sehen. 1776 überzeugten die Einwände des Staatswissenschaftlers Josef von Sonnenfels auch Friedrichs Gegnerin Maria Theresia; die Folter wurde in ihren deutsch-österreichischen Ländern abgeschafft. Wenige Jahre zuvor hatte die Kaiserin noch in einem umfangreichen Gesetzbuch detailliert – und mit Illustrationen – festlegen lassen, in welchen Verdachtsfällen welche Arten der Tortur anzuwenden seien. Heute liest sich diese "Peinliche Gerichtsordnung" von 1769 als ein Kompendium des Schreckens. Aber es wird bereits ein Fortschritt gewesen sein, dass die Folter von Staats wegen auf genau bestimmte Fälle eingeschränkt wurde.
Man darf annehmen, dass es schon in der Antike eine Milderung bedeutete, wenn die "Privatfolter" in der Vollmacht der Familienclans durch eine öffentliche Untersuchung abgelöst wurde. Wahrscheinlich hat das alte Rom die Folterpraxis gegenüber den früheren Reichen keineswegs ausgeweitet; bloß die gesetzlichen Regelungen wurden präziser. Römische Bürger waren übrigens von der Folterung ausgenommen, ein Privileg, das sich auch in einer Passage der Apostelgeschichte widerspiegelt. Nur bei Majestätsbeleidigung wurden keine Ausnahmen gemacht – dass dieser klassische Verdachtsfall mit Folter bewehrt war, hat sich bis ins Zeitalter der europäischen Revolutionen gehalten.
Die spanische Inquisition in der Darstellung des 19. Jahrhunderts (M. V. von Féréal, 1864)
In christlicher Zeit trat ein zweiter "klassischer" Fall daneben: Ketzerei. 1252 regelte Papst Innozenz IV. die Anwendung der Tortur durch die Inquisition, zum Zweck, einerseits das Geständnis der Schuld und andererseits die Angabe der Mitschuldigen zu erzwingen. Wohlgemerkt: "ohne ihnen die Glieder zu zerschlagen und ohne sie in Lebensgefahr zu bringen". Inquisitoren, die über diese Schranken hinausgingen, wurden mit Exkommunikation bedroht. Damit das Verfahren dadurch nicht behindert würde, erlaubte ihnen eine spätere päpstliche Bulle, einander zu absolvieren.
Diese Ratlosigkeit, wie weit man gehen dürfe, hat sich in den aktuellen Diskussionen immer wieder gezeigt. Folter lässt sich nicht rechtsstaatlich regulieren. An diesem Versuch hat sich das abendländische Rechtssystem ein halbes Jahrtausend lang, vom 13. bis zum 18. Jahrhundert, abgearbeitet. Wie im kirchlichen Inquisitionsprozess galt auch in der weltlichen Gerichtsbarkeit das Geständnis des Beschuldigten als Königin der Beweismittel. Gott werde dem Unschuldigen schon die Kraft verleihen, die "peinliche Befragung" ohne Geständnis zu überstehen, wurde vermutet.
Zwangsgetaufte Juden wurden genötigt, einen "Rückfall" in ihren alten Glauben zu bekennen
Auch die "Peinliche Gerichtsordnung" Kaiser Karls V. von 1532 war ein solcher Versuch. An vielen Orten würden Unschuldige gepeinigt und getötet. Deshalb dürfe die Folter "nur" bei schwerwiegenden Verdachtsgründen angewandt werden, der Angeklagte müsse zuvor Gelegenheit zur Entlastung haben. Das Maß der Folterung müsse sich nach der Schwere der Verdachtsgründe richten, das Geständnis dürfe nur verwertet werden, wenn der Angeklagte es mindestens einen Tag später bestätige. Und, vielleicht am wichtigsten: War diesen Vorschriften zuwider gefoltert worden, sollten die Richter durch ein Obergericht bestraft werden.
Die kaiserliche Ordnung wollte das ganze Spektrum der Straftaten regeln, von Mord bis Zauberei. Bei einer "Tat" jedoch wandten mitteleuropäische Gerichte die Tortur in den folgenden Jahrzehnten in ungeahntem Ausmaß an. Wie aus den Inquisitionsverfahren gewohnt, wurde nun in den Hexenprozessen so lange, so heftig und so oft gefoltert, bis die gewünschten Geständnisse vorlagen. Dass die Peinliche Gerichtsordnung dabei missachtet wurde, war den Zeitgenossen bewusst. Ihre Rechtfertigungen kommen uns heute sehr bekannt vor. Hexerei sei ein einzigartiges Ausnahmeverbrechen, sagte ein katholische Weihbischof von Trier, ein Verbrechen schrecklichster Art, bei dem die Verfahrensregeln keine Geltung mehr hätten, so ein lutherischer Rechtsgelehrter aus Sachsen.
Die Foltermethode des Zersägens (Lucas Cranach d. Ä., 1539)
Die Liste der prominenten Kämpfer gegen die gerichtliche Tortur ist lang. Zum Beispiel 1602 der calvinistische Pfarrer Anton Praetorius: "Peinliches Verhör und Folter sind schädlich, weil sie vieler und große Lügen Mutter ist." Oder der Rechtsgelehrte Cesare Beccaria 1764: die Folter sei "das sichere Mittel, kräftige Verbrecher freizusprechen und schwache Unschuldige zu verurteilen. Aber selbst der große Christian Thomasius, als er 1705 die Doktorarbeit eines Schülers über "die Verbannung der Folter aus den Gerichten der Christen" veröffentlichte, zweifelte, ob Folter nicht ab und zu doch notwendig wäre.
Das Dritte Reich hat sich, mehr als anderthalb Jahrhundert nach Abschaffung der Folter in den meisten deutschen Staaten, bekanntlich nicht mit einem Ab und zu begnügt. "Widerstand von Gerichten und Justizministerium gegen die ‚verschärfte Vernehmung’ blieb vergeblich", schreibt Uwe Wesel in seiner Rechtsgeschichte und berichtet, dass sich das Ministerium 1937 mit der Gestapo-Leitung darauf zu einigen versuchte, es dürften höchstens 25 Stockhiebe verabreicht werden.
Costa Gavras' "Geständnis", ein Film über Folter unter dem Stalinismus
Psychologische Experimente haben gezeigt, dass gar kein totalitäres Regime nötig ist, um Menschen zur Folter zu motivieren. Es genügen die Versetzung in eine Lehrer- Polizisten- oder Aufseherrolle, Vereinbarungen, die nachher scheinbar keine andere Wahl lassen, die Dosierung der Folter in kleine Steigerungsstufen, unmerkliche Verschiebungen in Sprache und Argumentation ... Und dann vor allem die Predigt "höherer" Werte: der Schutz vor terroristischer Bedrohung oder das Leben eines unschuldigen Kindes. Oder das menschliche, allzumenschliche Bedürfnis, Vergeltung zu üben. 1809 berichtet ein französischer Offizier, wie seine Truppen ein geistliches Folternest in Madrid aushoben: "Hier fanden wir alle Folterinstrumente, die das Genie der Menschen oder Dämonen erfinden konnte. Bei deren Anblick war die Wut unserer Soldaten nicht in den Schranken zu halten. Sie schrien, dass jeder der Inquisitoren der Tortur unterzogen werden müsste. Wir versuchten nicht, sie zurückzuhalten."
First Solar und Vestas enttäuschen mit Q1-Zahlen. Die RENIXX-Schwergewichte First Solar und Vestas haben die Geschäftszahlen für das erste Quartal 2011 vorgelegt und dabei die Erwartungen der Anleger nicht erfüllen können. Beide Aktien geben im frühen Handel nach und ziehen den RENIXX unter die Marke von 520 Punkten.
Fukushima 1: Arbeiter wagen sich in Reaktorgebäude 1. Erstmals seit der Zerstörung am 11. März 2011 haben nun Arbeiter des Betreibers Tepco das Gebäude von Reaktorblock 1 betreten. Sie sollen Filtersysteme einbauen um die radioaktiv verseuchte Luft im Gebäude zu reinigen. Sie dürfen sich jedoch nur jeweils 10 Minuten im Gebäude aufhalten. Drei Gruppen sollen sich mit dem Einbau abwechseln.
Q-Cells Vorstandsmitglied Rauter hat sein Amt auf eigenen Wunsch mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Der Aufsichtsrat der Q-Cells hat dem in seiner Sitzung am 4. Mai entsprochen. Gerhard Rauter (53) war seit Oktober 2007 als Chief Operation Officer (COO) für Q-Cells tätig und zuletzt für Produktion und Technologie verantwortlich.
Weltmarktführer: BELECTRIC er- richtet 2010 über 300 MW PV-Leistung und installierte damit weltweit mehr PV-Leistung als jedes andere Unternehmen. Das geht aus einer Analyse des Marktforschungsinstitut IMS Research hervor. In 2011 will das Unternehmen aus dem bayerischen Kolitzheim bis zu 60 Prozent des jährlichen Auftragsvolumens im Ausland realisieren.
Neue Hinweise für eine Virus- Beteiligung bei Prostatakrebs glauben US-Forscher gefunden zu haben. Sie haben das Virus XMRV bei fast jedem dritten untersuchten Prostata-Krebspatienten gefunden. Sollte das Virus der Auslöser sein, könnte man eine Impfung entwickeln wie gegen Gebärmutterhalskrebs.
Im Dschungel von Papua-Neugui- nea entdeckten Wissenschaftler vom Smithsonian Nationalen Museum für Naturkunde in Washington ein Nagetier, das die Größe eines Dackels erreicht. Die Riesenratte misst gut 80 Zentimeter und wird anderthalb Kilogramm schwer.
Der Schwanz, den Geckos auf der Flucht vor Verfolgern abwerfen, kann noch bis zu einer halben Stunde lang tanzende Bewegungen vollführen und den Feind auf diese Weise ablenken, so Zoologen der Clemson University in South Carolina.
Auf Kuba wurden die fossilen Reste eines riesigen Krokodils gefunden, das vor 20 Millionen Jahren gelebt haben soll. Das zehn Meter lange Skelett wurde in der Provinz Sancti Spiritus entdeckt.
In einem erloschenen Vulkan auf der Osterinsel entdeckten Forscher der Universität von Manchester einen Steinbruch. Aus dieser Quelle könnten auch die roten Hüte stammen, die viele der legendären Riesenfiguren tragen, vermuten die Wissenschaftler.
Der deutsche Bundestag hat alle im Zweiten Weltkrieg gegen "Kriegsverräter" ausgesprochenen Urteile mit den Stimmen aller Fraktionen aufgehoben. Die Anlässe für diese Urteile reichten von politischem Widerstand und der Hilfe für verfolgte Juden über kritische Äußerungen über Krieg und Nazis bis hin zu Schwarzmarktgeschäften.
scienzz-partner
... LEUTE in scienzz
03.08.2009 - MATHEMATIK Mit am Start bei der Leichtathletik-Weltmeisterschaft in Berlin
"Mathematik zählt, weil...du damit fast alles erklären kannst, vielleicht sogar deine gute Note in Sport", meint Mathematik-Professor Matthias Ludwig, Autor des Buches "Mathematik und Sport" und Mathemacher des Monats August der Deutschen Mathematiker Vereinigung. > mehr
wissenswert
17.07.2009 - ANTHROPOLOGIE
EVIDENCE how do we know what we know?
"Evidence" ist eine Web- Ausstellung des Museums Exploratorium in San Francisco. Anhand einer Fallstudie wird erklärt, wie Wissenschaft funktioniert. Hierbei steht die Arbeit des Leipziger Max-Planck-Instituts für evolutionäre Anthropologie zur Erforschung der menschlichen Ursprünge im Mittelpunkt. > mehr