10.01.2006 - DEUTSCHE GESCHICHTE
Ein Grundgesetz ohne Staat
Vor 650 Jahren wurde die "Goldene Bulle" verkündet
von Josef Tutsch
 | | Das kaiserliche Siegel an der
Goldenen Bulle
| | | In stillen Stunden mag Kaiser Karl IV. sich gewünscht haben, alle seine Fürsten wäre wie die Geistlichen zur Ehelosigkeit verpflichtet. Denn in den großen Fürstengeschlechtern herrschte Streit, rivalisierende Linien stritten um den Anspruch auf die Kurwürde im Heiligen Römischen Reich. Wie es scheint, war die Position des Kaisers in dem Machtgerangel dennoch recht komfortabel; die Gegner hielten einander in Schach. Und Karl nutzte den Augenblick, um eine höchst folgenreiche Regelung als Reichsgesetz festzuschreiben: Die "Kur", also das Recht, den deutschen König und Anwärter auf die Kaiserkrone zu wählen, erhielten jene Fürsten, die bestimmte Territorien in Besitz hatten – Böhmen, die Pfalz, Sachsen und Brandenburg. Die drei geistlichen Kurwürden von Mainz, Köln und Trier standen ohnehin außer Streit.
Am 10. Januar 1356, vor genau 650 Jahren, wurde die Abkunft auf dem Reichstag in Nürnberg feierlich verkündet. Das Wachssiegel dieses "Grundgesetzes" ist von einer Kapsel aus Goldblech umschlossen (daher der Name "Goldene Bulle"). Was aus kleinlichen Interessenkämpfen geboren war, hielt viereinhalb Jahrhunderte. Nur der Kreis der Wahlberechtigten veränderte sich mit der Zeit. In den konfessionellen Krieges des 17. Jahrhunderts erhielt Bayern eine weitere Kur, dann wurde auch Hannover als Kurfürstentum anerkannt. Kurz vor dem Erlöschen des Reiches 1806 musste noch Ersatz geschaffen werden für die linksrheinischen Kurfürstentümer, deren Territorium an Frankreich gefallen war. Die Nachfolge traten Regensburg, Salzburg, Württemberg, Baden und Hessen-Kassel an.
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Kaiser Karl IV. verkündet die Bulle (aus der Wolfenbütteler Handschrift)
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Trotz der langen Haltbarkeit: In der Nachwelt hatte die Goldene Bulle keine gute Presse. Historiker, die sich am Leitbild des zentral organisierten, effizient handelnden Nationalstaates orientierten, sahen in ihr die Besiegelung von "Partikularismus" und "Kleinstaaterei". Dabei ging es auf dem Nürnberger Reichstag von 1355/56 allenfalls um das Siegel. Die Sache war bereits Jahrhunderte zuvor entschieden. Bereits Kaiser Friedrich II. hatte akzeptiert, dass sich Deutschland nicht derart als Einheitsstaat aufziehen ließ, wie er das aus seinem sizilischen Königreich gewohnt war. 1220 verzichtete er in aller Form darauf, mit seinen königlichen Rechten in die Herrschaftsgewalt der geistlichen Fürsten einzugreifen, 1231 folgte die entsprechende Vereinbarung mit den weltlichen Fürsten.
Für die vier weltlichen Kurfürstentümer hatte die Goldene Bulle jedenfalls eine stabilisierende Wirkung: Für die Zukunft wurden Aufteilungen des Territoriums untersagt. Mit der Landesherrschaft sollte auch das Recht der Königswahl jeweils auf den erstgeborenen Sohn übergehen. Andere Fürsten betrachteten dieses Vorrecht mit Neid. In Österreich entstand wenige Jahre nach der Bulle von Nürnberg das "Privilegium maius", um eine Ausnahmestellung des Erzherzogtums im Reich zu legitimieren. Karl IV., beraten von dem italienischen Humanisten Petrarca, wollte das Dokument, das auf das 12. Jahrhundert zurückdatiert war, nicht anerkennen. Aber der Historikerstreit zog sich Jahrhunderte lang hin. Erst 1852 wurde die Fälschung aufgedeckt.
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Türzieher vom Rathaus in Lübeck: Der Kaiser und die Kurfürsten (14. Jh.)
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Kaiser Karl hatte einen Anlauf unternommen, um das zu erfüllen, was der Historiker Ernst Kantorowicz 1927 in die Worte kleidete: "Von jedem deutschen Staatsmann wird die Lösung der einen gleichen Aufgabe stets neu gefordert: zwischen dem Reich und seinen Gliedern das rechte Verhältnis herzustellen." Die Vorstellung des Kaisers, das Kurfürstenkollegium als eine Art Reichsrat zu installieren, blieb jedoch unverwirklicht. Das "Heilige Römische Reich Deutscher Nation" blieb ohne Regierung, erst recht ohne zentralen Verwaltungsapparat.
Eine Front immerhin wurde durch die Goldene Bulle bereinigt. 1338 hatten die Fürsten auf dem Kurverein von Rhens südlich von Koblenz festgestellt, der gewählte deutsche König bedürfe nicht der Bestätigung durch den Papst. Der Nürnberger Reichstag regelte das Problem durch Stillschweigen; es wurde ein Verfahren festgelegt, worin für den Papst kein Platz vorgesehen war. Ebenso stillschweigend war allerdings vorausgesetzt, dass der deutsche König auch in Zukunft als geborener Anwärter auf die römische Kaiserkrone gelten sollte. Auch die Spannung zwischen nationalen Interessen einerseits, universalem Anspruch andererseits hat die deutsche Geschichte bis ins 20. Jahrhundert nicht losgelassen. Noch das preußisch-deutsche Reich verwechselte sich zeit seines Bestehens mit der Kaiserherrlichkeit des Mittelalters.
Mehr im Internet: Goldene Bulle Das deutsche Volk, einig in seinen Stämmen ...
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Josef Tutsch
Berliner Journalist, arbeitet über Themen aus Wissenschaft und Kultur Mitglied von scienzz communcation
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