Forscher plädieren für Grenzwert von 0,5 Prozent GVO-Anteil im Saatgut
Marion Busch
Unbeliebt - Genfood
Die Debatte über gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Saatgut, Pflanzen und Lebensmitteln wird in der EU nach wie vor kontrovers geführt. Ende Februar hat die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission (GFS) einen Bericht über die Koexistenz von gentechnisch veränderten und herkömmlichen Kulturen und Saaten veröffentlicht. Die Wissenschaftler stellen darin die These auf, dass ein Anteil von 0,5 Prozent genmanipulierter Bestandteile im Saatgut ausreiche, um den Grenzwert von 0,9 Prozent GVO in Lebens- und Futtermitteln einzuhalten.
Seit April 2004 gilt eine Kennzeichnungspflicht, die Verbrauchern die Wahlfreiheit garantieren soll. Die Verordnung (Nr. 1830 / 2003) über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen sieht u.a. vor, dass Lebensmittel nicht als "mit GVO produziert" gekennzeichnet werden, wenn sie weniger als 0,9 Prozent GVO enthalten oder GVO "zufällig" in das Produkt geriet. Ökologisch erzeugte Produkte dürfen gar keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthalten. Grüne: Nachweisgrenzwert von 0,1 Prozent ist "technisch möglich"
Ein niedrigerer Schwellenwert von 0,3 Prozent im Saatgut sei machbar, sagen die Forscher, würde aber die Kosten der Landwirte, die GVO anbauen, erheblich erhöhen. In manchen Fällen könnten die Kosten dafür 20 Prozent des Bruttogewinns überschreiten. Nach Angaben des Umweltinformationsdienstes Environment Daily (ED) wollte die EU-Kommission vor zwei Jahren für Mais- und Rapssaaten einen GVO-Schwellenwert von 0,3 Prozent für die Gesetzgebungeinbringen, zog diesen Vorschlag aber wieder zurück.
Der Nachweis-Grenzwert von 0,1 Prozent genmanipulierten Bestandteilen im Saatgut, wie ihn die Grünen im Europaparlament sowie Umwelt- und Verbraucherverbände seit langem fordern, ist laut GFS-Studie angeblich "technisch nicht machbar". Diese Schlussfolgerung ist besonders bedeutsam, denn in den vergangenen zwei Jahren schien laut ED die politische Unterstützung des so genannten "Reinhaltegebots" von 0,1 Prozent gewachsen zu sein. Die Grünen-Abgeordnete im Europaparlament Hiltrud Breyer widerspricht denn auch den Aussagen der Studie. Der Nachweisgrenzwert von 0,1 Prozent sei "technisch durchaus möglich", sagte die Politikerin Ende Februar. Dies zeigten Saatguthersteller in Österreich, die der dort seit Jahren geltenden Rechtslage problemlos folgen würden. Sie forderte die Kommission auf, den Bericht der GFS nicht als "Persil-Schein für die Einführung höherer GVO-Grenzwerte zu betrachten" und nicht die "Kennzeichnungsgrenze von 0,9 Prozent für Lebens- und Futtermittel durch die Hintertür auszuhöhlen".
Nach dem Bericht der GFS ist vor allem der Anbau von genmanipuliertem Mais für die Koexistenz problematisch. Neben dem Schwellenwert von 0,5 Prozent gentechnisch veränderter Bestandteile schlagen die Autoren deshalb vor, die Erntemaschinen "richtig" zu reinigen und die Abstände zwischen herkömmlichen und GVO-Feldern zu vergrößern. Das kritisiert Hiltrud Breyer. Aus ihrer Sicht suggeriert die Studie, dass ein Anteil von 0,5 Prozent GVO imMaissaatgut für die Koexistenz ausreiche. Damit solle "die Öffentlichkeit in falscher Sicherheit gewiegt werden", so Breyer.
Ziel der Agro-Gentechnik ist es, Nutzpflanzen z. B. gegen Schädlinge oder Herbizide resistent zu machen. Damit sollen höhere Erträge in der Landwirtschaft erzielt werden, GVO-Pflanzen sollen nach dem Willen ihrer Erzeuger den Verbraucher/innen vor allem gesundheitsfördernden Nutzen bringen. Die Verbraucher/innen wollen diese angeblich besseren Produkte aber gar nicht. Nach Umfragen lehnen mehr als zwei Drittel der EU-Bürger/innen genmanipulierte Nahrungsmittel ab. Zu ungewiss sind ihnen die möglichen Risiken für Gesundheit und Umwelt, die aus der gentechnischen Veränderung resultieren können.
Wissenschaftlern ist es bisher nicht gelungen, definitive Fakten über die Gefahren der Grünen Gentechnik zu liefern. Für eine valide Forschung war die Erhebungszeit bisher zu kurz. Die einzigen derzeit bekannten möglichen Risiken von gentechnisch veränderten Lebensmitteln sind Allergien und eine erhöhte Antibiotika-Resistenz. Außerdem gibt es Studien, die belegen, dass Tiere und Pflanzen durch GVO geschädigt werden können. Auch Kreuzungen zwischen herkömmlichen und gen-veränderten Pflanzen sind höchst wahrscheinlich. Ganz klar ist, dass keine definitiven, langfristig ermittelten wissenschaftlichen Daten zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund ist auch die GFS-Studie mit Skepsis zu betrachten.
Unterdessen veröffentlichte die EU-Kommission einen Bericht, in dem sie bekräftigt, keine EU-weiten Vorschriften zu Fragen der Koexistenz festzulegen. Die begrenzten Erfahrungen mit dem Anbau gentechnisch veränderter Kulturen in der EU rechtfertigten dies nicht, hieß es zur Begründung. Die Koexistenzregeln sollten auf nationaler Ebene beschlossen werden, müssten aber die EU-Richtlinien für einen fairen Agrarmarkt erfüllen.
Friends of the Earth Europe (FoEE) und Greenpeace kritisierten den Bericht. Die Vermeidungstaktik könnte zu unumkehrbaren Verunreinigungen von Nahrungsmitteln, Saatgut und der Umwelt in Europa führen. Auf der einen Seite würde die Kommission nationale Regelungen befürworten, andererseits habe sie Einspruch gegen zahlreiche Gesetzentwürfe zur Koexistenz aus den Mitgliedstaaten erhoben, so FoEE. Die Umweltorganisation bezeichnete die Haltung der Kommission als "Abwarten- und Verunreinigungspolitik". Greenpeace monierte die Drohung der Kommission, gegen Mitgliedstaaten vorzugehen, die aus Brüsseler Sicht zu restriktive Regeln für diejenigen Bauern haben, die genmanipulierte Pflanzen anbauen wollen.
Die Europäische Kommission plant außerdem die ökologische Landwirtschaft neu zu regeln. Die neue Ökoverordnung soll nach dem Willen der Kommission mehr Klarheit für Verbraucher und Landwirte bringen. Einfacher und flexibler als die jetzigen 95 Seiten soll sie werden und der Entwurf ist tatsächlich auf ein Drittel geschrumpft. Die Neuregelung betrifft auch die Grenzwerte für den GVO-Anteil im Endprodukt. In Bioprodukten sind gentechnisch veränderte Zusätze nicht erlaubt. Künftig soll auch hier die Toleranzgrenze von 0,9 Prozent für so genannte zufällige Verunreinigungen gelten.
Das Europäische Umweltbüro (EEB), FoEE und Greenpeace kritisierten, dass die Kommission die gentechnische Verunreinigung von Bio-Produkten zulasse, indem sie für herkömmliche Erzeugnisse den gleichen Grenzwert festlege wie für ökologische. Bio-Produzenten können nach den Vorschlägen der Kommission wählen, ob sie das EU-Logo für ökologische Erzeugnisse verwenden wollen oder nicht. Falls nicht, müssen ihre Produkte den Hinweis EU-Organic tragen.
Die Bundesregierung will dem Kommissionsentwurf nicht zustimmen. Die Vorschläge seien nicht akzeptabel. Gemeinsam mit Erzeugerverbänden kritisierte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV), dass die EU ihr eigenes Label durchsetzen wolle und die strengeren deutschen Biolabel nur noch eingeschränkt eingesetzt werden dürften. Nach Angaben des BMELV lehnt offenbar eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten viele Inhalte der Neuregelung ab. Der Zeitplan der Kommission sieht vor, die Verordnung bis zum Sommer 2006 zu verabschieden.
Bleibt abzuwarten, wie die Minister der Länder entscheiden werden. Im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft findet vom 4. bis 6. April in Wien eine Konferenz statt zum Thema "Die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischerPflanzenkulturen - Wahlfreiheit".
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