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27.11.2006 - KULTURGESCHICHTE

Nicht aus Frechheit, sondern frommen Sinnes

Umgang mit dem Tod und den Toten seit der Antike

von Josef Tutsch

 
 

Im Beinhaus von Hallstatt, beste-
hend seit dem 12. Jahrhundert

Störung der Totenruhe – dass da ein Tabu liegt, ist unserem heutigen Bewusstsein zumindest im zivilen Alltag selbstverständlich. Wenn wir aus dem Militärleben in Afghanistan oder im Kosovo von Verstößen hören, ist das wohl eher geeignet, unsere moralischen Selbstverständlichkeiten zu bekräftigen als zu erschüttern. Einen Einblick, dass es auch ganz anders sein könnte, vermitteln am ehesten manche Kirchen in Süddeutschland oder in Südeuropa: In den Altären sieht der Besucher hinter Glas die Gebeine von Heiligen ausgestellt.

Bei der Lektüre historischer Quellen wird dieser Eindruck viel drastischer. Im Jahre 809 beschlossen die Mönche eines Klosters bei Noyon in der Ile-de-France, das Grab ihres Klostergründers, der anderthalb Jahrhunderte zuvor gestorben war, zu öffnen. Sie taten dies, wie die Chronik betont, "nicht aus ungebührlicher Frechheit, sondern frommen Sinnes", weil sie nämlich hofften, zum Zweck der öffentlichen Verehrung einige Körperpartikel entnehmen zu können. Als sie den Leichnam wider Erwarten unverwest vorfanden, schreckten sie jedoch zurück. Der Kustos schnitt zunächst also bloß etwas von den nachgewachsenen Nägeln und Barthaaren ab. Dann aber griff er doch nach dem Haupt und brach mit einer Zange einen Zahn heraus, worauf der Kiefer zu bluten anfing. Die Reliquien wurden in der Kirche vor den Verehrern ausgestellt.

Darstellung eines Menschen-
opfers aus der Tomba Francois
in Vulci (Italien)
Die Schilderung muss in den Details nicht zuverlässig sein, zeigt aber, wie man sich im 9. Jahrhundert einen würdigen Umgang mit den Leibern der Heiligen vorstellte. Die Hagener Mediävistin Uta Kleine hat die Geschichte im Rahmen einer Forschergruppe der Ruhr-Universität Bochum angeführt, als Beispiel für eine "Inszenierung des Todes" in einer Welt, die uns fremd und befremdlich geworden ist. Es geht um den Umgang mit den Toten, aber auch um den Umgang mit den (noch) Lebenden, den Sterbenden, entweder durch Zwang oder auch halb freiwillig. Die Bochumer Althistorikerin Cornelia Weber-Lehmann stellt die gängige Sicht auf die Kultur der Etrusker in Frage: Die geheimnisumwitterten "Menschenopfer" sind wahrscheinlich eine Legende, keiner der in den antiken bezeugten Fälle hält, wenn "Opfer" einen kultischen Akt bedeuten soll, einer Überprüfung stand. Das berühmte Grabgemälde in Vulci bildet ohnehin nicht den religiösen Alltag der Etrusker ab, sondern illustriert eine Szene aus der Mythologie – aus der griechischen Mythologie, genauer: aus der "Ilias".

Diese etruskischen "Inszenierungen" fanden also wahrscheinlich mehr in der Phantasie statt. Realität waren dagegen die Gladiatorenkämpfe im alten Rom, von ihren Befürwortern ursprünglich wohl gedacht als eine Schule, in der die Zuschauer das Ertragen von Schicksalsschlägen mit stoischem Gleichmut bewundern sollte (Stefan Müller, Hagen), die öffentlich inszenierten Tötungen von Kaisern im frühbyzantinischen Reich (Dirk Jäckel, Bochum), die Verbrennung eines Kölner Handwerkers, der sich 1285 als der wiedergekehrte Kaiser Friedrich ausgegeben hatte (Michael Oberweis, Bochum).

Gladiatorenkampf, Mosaik in Kaiseraugst,
Schweiz
Noch ein Beispiel aus dem frühen Christentum, Wilhelm Geerlings (Bochum) über die "Aufforderung zum Martyrium". Das meint eine im 3. Jahrhundert verbreitete Literaturform, die den Märtyrertod als ein zu erstrebendes Gut preist. Geerlings äußert sich (auch vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen in der islamischen Welt, wo sich mit "Selbstmordattentaten" Hoffnungen auf das Paradies verknüpfen) vorsichtig; aber der Ausdruck "Martyriumssucht" sei bei diesen frühchristlichen Traktaten "wohl kaum übertrieben". Etwa Origenes empfahl zwar nie den Freitod, legte aber den Gedanken nahe, die Christen "sollten das Martyrium suchen, ihm keinesfalls aus dem Weg gehen und es als Erfüllung des Lebens ansehen".

Der Umstand, dass die Leiber der Heiligen durch das Martyrium oft verstümmelt waren, scheint der Theologie einen Ansatz geboten zu haben, auch die Zerteilung nach dem Tod zu begründen. Es komme nicht auf die Intaktheit des Leibes an, sondern auf die Reinheit der Seele, schrieb Augustinus und verwies auf Märtyrer, deren Leichname den Hunden zum Fraß vorgeworfen worden waren. Kleine macht darauf aufmerksam, dass der Märtyrerkult die frühen Christen in Konflikt mit den alten römischen Reinheitsgeboten brachte. Eine Grab innerhalb der Stadtmauern galt als Befleckung, das Anrühren der Gebeine als Grabschändung. Noch die christlichen Kaiser des 4. und 5. Jahrhunderts schärften immer wieder ein, dass das römische Grabrecht zu respektieren sei. Zum Beispiel Valentinian III. 447: Der Kaiser begründete die Unantastbarkeit der Gräber mit dem Gedanken, die fortlebende Seele zeige eine Vorliebe, sich beim bestatteten Leichnam aufzuhalten.

Der enthauptete Diony-
sius trägt seinen Kopf
in der Hand (Ojén,
Spanien)
Für uns verwirrend widersprüchlich: Beide Traditionen lebten im Mittelalter nebeneinander fort. Um 960 wollte der Augsburger Bischof Ulrich erfahren, wo genau die Märtyrerin Afra begraben liegt, um an dieser Stelle eine Krypta errichten zu können. Die Heilige erschien ihm im Traum und verbot ihm das Vorhaben, "wegen der Überreste der Heiligen, die hier in Ruhe den Tag des Gerichts erwarten sollten". Als ein paar Jahrzehnte später ein Bischof von Konstanz sich an Ulrichs eigenem Grab mit dem Gedanken trug, etwas von den Gebeinen für sein neues Kloster mitzunehmen, wiederholte sich der Vorgang. Aus dem Grab drang die Stimme des Toten: "Niemals soll derartiges geschehen, denn ich will als mein unversehrter Leib an diesem Ort den jüngsten Tag erwarten."

Einerseits das Bedürfnis, mit den heiligen Gebeinen in sinnlichen Kontakt zu kommen, andererseits die Scheu, den Leib des Verstorbenen anzutasten – wie ist beides miteinander in Einklang zu bringen? "Offensichtlich", resümiert Kleine, "existieren hier zwei konträre Rechtsvorstellungen relativ ungestört nebeneinander." Auf der einen Seite stand die Wahrung der Totenruhe im individuellen Heilsinteresse, auf der anderen Seite das kollektive Interesse der Gläubigen an Heilsvermittlung durch Kontakt.

Bischof Ulrich täumt
von der hl. Afra (um
1480, in Augsburg)
Auch die Zeitgenossen selbst waren nicht um Konsequenz bemüht. Kurz nach seinem Traum von Sankt Afra pilgerte Bischof Ulrich nach Rom, um Heiligenreliquien zu kaufen – damals ein sehr schwunghafter Handel, von Bedenken keine Spur. Oft wird der "Handel" mehr Diebstahl oder Raub gewesen sein. Als 756 der Langobardenkönig Aistulf in Roms Katakomben allerlei Reliquien konfiszierte, empörten sich die Chronisten – aber ging das eigentlich gegen den Grabfrevel oder vielmehr gegen die Enteignung? 594 noch hatte Papst Gregor der Große die Bitte einer byzantinischen Kaiserin, ihr Reliquien vom heiligen Petrus zu schicken, schroff abgelehnt: "In Rom ist es ebenso wie in allen Ländern des Westens ganz und gar unerträglich und ein Sakrileg, wenn jemand es versuchen sollte, die Leichname der Heiligen zu berühren."

Durchgehalten wurde diese Position in den folgenden Jahrhunderten jedenfalls nicht. Der Artikel von Dieter Scheler (Bochum) über die Verweigerung des Begräbnisses im Mittelalter bestätigt den Eindruck, dass damals – zumindest für unsere moderne Wahrnehmung – gegensätzliche Vorstellungen unverbunden nebeneinander stehen konnten: Einerseits war der Begräbnisort des Leibes für das Schicksal der Seele unwichtig (die ganze Welt sei ein Tempel Gottes, geweiht durch Christi Blut, argumentierte im 12. Jahrhundert Honorius Augustodunensis), andererseits war der Friedhof sowohl von Dämonen bevölkert wie auch ein durch kirchliche Riten geheiligter Raum. Die Zeitgenossen, welche die "dämonologischen Voraussetzungen ihres Glaubens" ernst nahmen, bilanziert Scheler, empfanden hier offenbar keine Widersprüche. Es lohnt sich, einen Augenblick darüber nachzusinnen, welche Widersprüche spätere Forschergenerationen in unserem heutigen Umgang mit dem Tod und den Toten konstatieren werden.



Neu auf dem Büchermarkt:
Inszenierungen des Todes. Hinrichtung – Martyrium – Schändung,
herausgegeben von Linda-Marie Günther und Michael Oberweis,
Europäischer Universitätsverlag, Berlin – Bochum – Dülmen – London – Paris 2006 (ISBN 978-3-86515-049-3, 10 3865150497)



Mehr im Internet:
Totengedenken - von Homer bis zur Gegenwart, scienzz 31.10.2005






Josef Tutsch

Berliner Journalist, arbeitet über Themen aus Wissenschaft und Kultur

 

 

 

 

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