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07.12.2007 - ISLAMWISSENSCHAFT

Von Aishas Spielzeug bis zur Barbie-Puppe

Bilderfeindschaft und Bilderrechtfertigung im Islam

von Josef Tutsch

 
 

Mohammed-Film mit Anthony
Quinn, 1977

Jahrzehnte lang hatte sich niemand daran gestört, dass am Gebäude des Höchsten Gerichts der USA in Washington neben siebzehn anderen großen Gesetzgebern der Menschheit auch Mohammed dargestellt ist. Erst 1997 gab es Protest; der Council on American-Islamic Relations forderte die Zerstörung des Werkes. Der Vorsitzende des Islamischen Rates von Nordamerika, Taha Dschabir al-Alwani, kam in seinem Rechtsgutachten jedoch zu einem anderen Schluss. In den Überlieferungen vom Propheten Mohammed hatte er keine Stelle finden können, mit der sich diese Forderung begründen ließe.

Die Episode lehrt zweierlei. Erstens: Es gibt im Islam deutliche Vorbehalte gegen Bilder, erst recht bei Darstellungen des Propheten; diese Vorbehalte treten nicht erst dann ein, wenn – wie ein paar Jahre später bei der dänischen Zeitung "Jyllands Posten" – eine karikierende Absicht dahinter steht. Zweitens: Es gibt kein Bilderverbot, mit dem sich formell-juristisch hantieren ließe. Jede Reportage aus islamischen Ländern demonstriert uns ja auch, dass ein solches "Verbot" Tag für Tag grob missachtet würde. Die Straßen sind dort voll von Plakaten, Filmkinos und Fernsehprogramme laufen ebenso wie bei uns.

Mohammed und Ali, persische
Miniatur, Anfang 13. Jh.

 

Silvia Naef, Islamwissenschaftlerin an der Universität Genf, ist der Frage nachgegangen, was es mit dem vielberedeten Bilderverbot im Islam auf sich hat. Im Koran findet sich dazu nichts. Oder fast nichts. Bilderfeinde berufen sich gern auf den Vers: "Ihr Gläubigen! Wein, das Losspiel, Opfersteine und Lospfeile sind ein Greuel und des Satans Werk. Meidet es!" Das steht im Kontext von Mohammeds Kampf gegen den Polytheismus; mit den "Opfersteinen" sind Götterstatuen gemeint, die aber vermutlich eher aufgerichtete Steine waren.

In den "Hadithen" dagegen, den späteren Überlieferungen von Leben und Lehre des Propheten, kommt das Thema "Bilder" immer mal wieder vor. Es sind zwei Argumentationslinien zu unterscheiden. Die erste knüpft an die Verurteilung des Polytheismus an. So wird erzählt, dass Mohammed im Jahr 630 nach der Eroberung Mekkas, bevor er in der Kaba betete, zunächst die 360 Götzenbilder darin zerstörte.

Palastfassade von Mschatta, Syrien, 8.
Jh. (heute in Berlin)

 

Ein Hadith, der nur unter den Shiiten verbreitet ist, unterscheidet feinsinnig, ob sich Abbildungen vor dem Betenden in Richtung Mekka befinden (dann müsse man ein Gewand darüber werfen, um der Gefahr von Götzendienst vorzubeugen) oder seitlich, sodass sie beim Gebet nicht zu sehen sind. Andere Stellen besagen, dass gegen Bilder auf Teppichen oder Kissen – die also auf dem Boden liegen und mit Füßen getreten werden – nichts einzuwenden sei. Ausdrücklich gestattet haben soll Mohammed seiner jungen Frau Aischa ihr Kinderspielzeug.

Die zweite Argumentation folgt einer ganz anderen Logik. Mit der Nachahmung von Menschen oder Tieren maße sich der Künstler eine Tat an, die dem Schöpfergott vorbehalten sei. "Diejenigen, die diese Bilder verfertigen, werden am Tag der Auferstehung Qualen zu leiden haben. Es wird zu ihnen gesagt werden: Macht lebendig, was ihr erschaffen habt!" Pflanzen oder leblose Gegenstände darzustellen, war hingegen erlaubt.

Koran-Kalligraphie, Istanbul, Hagia Sophia

Zu Recht macht Naef darauf aufmerksam, dass der Islam mit dieser Bilderfeindlichkeit bruchlos in der Tradition der hebräischen Bibel steht: "Du sollst dir kein Bildnis machen noch irgendein Gleichnis, weder von dem, was oben im Himmel, noch von dem, was unten auf Erden, noch von dem, was im Wasser unter der Erde ist", heißt es in den Zehn Geboten. Das orthodoxe und katholische Christentum, das – nach heftigen Diskussionen – Bilder auch vom Gottmenschen Christus akzeptiert, stellt im Rahmen der monotheistischen Weltreligionen also eine Ausnahme dar.

Im einzelnen ist vieles noch unaufgeklärt. Die beiden frühesten auf zuvor christlich-jüdischem Boden errichteten Moscheen in Jerusalem und Damaskus weisen in ihrem Schmuck Ornamente, Bauten und Pflanzen auf, aber sonst keinerlei lebende Wesen. Dagegen sind die Kalifenschlösser, die zur selben Zeit in der syrischen Wüste gebaut wurden, üppig mit Menschen und Tieren dekoriert. Wie ist dieser Unterschied zu erklären?

Löwenbrunnen in der Alhambra,
Granada, 11. Jh.

Naef vermutet, dass dem frühen Islam – in der Nachfolge altarabischer Religiosität, die statt quasi naturalistischer Götterstatuen bloß symbolisierende Stelen kannte – keinerlei religiöse Ikonographie zur Verfügung stand, die mit jener der christlichen Kirchen hätte in Konkurrenz treten können. Diese "Bilderlosigkeit" in der Praxis wäre dann in den Hadithen theoretisch und normativ als "Bilderfeindlichkeit" formuliert worden. Es wird hinzugekommen sein, dass viele Theologen ein Ideal der Bescheidenheit hochhielten, in dem sie den Geist der Prophetenzeit bewahrt sahen – eine Ablehnung jedes Luxus, den die Kalifenhöfe nicht teilen wollten. 

Im Einzelfall wurden sogar große Plastiken produziert, am berühmtesten wohl die Löwen an der Alhambra in Granada. Im allgemeinen jedoch war dreidimensionale Kunst bis zum 19. Jahrhundert aus dem öffentlichen Raum ausgeschlossen, auch im privaten Bereich wurde die zweidimensionale Malerei bevorzugt. Die vieldiskutierte Frage, warum die figürliche Malerei gerade im Iran zu hoher Blüte gelangte, während im arabischen die Schriftkunst kultiviert wurde, mag hier offen bleiben.

Großer Buddha von Bami-
yan, Afghanistan, 5./6.
Jh., 2001 von den Taliban
zerstört
 

Sicher ist, dass in der iranischen Schia dreidimensionale Werke sogar Eingang in die Volksreligiosität gefunden haben. In den mehr oder weniger realistischen Passionsdramen vom Tod des Prophetenenkels Husain wurden (und werden) maskenartige Köpfe gebraucht, um die Personen darzustellen. Strenge Vertreter der sunnitischen Linie können darin natürlich einen Ansatz zur Aufweichung des Monotheismus sehen; aber Naef geht auf diese theologischen Kontroversen nicht ein.

Naefs Überblick über die islamische Kunst hat ein paradoxes Fazit: "Es hat das Bild während der ganzen Geschichte des Islams gegeben, trotz der so gut wie einstimmigen Verurteilung desselben durch die Geistlichkeit." Dabei hat es freilich nicht erst im Zeitalter von Photographie und Film westlichen Einfluss gegeben. Die osmanischen Herrscherporträts, so Naef, gehen allesamt auf das Bild zurück, das der Venezianer Gentile Bellini um 1480 von Mehmet II. gemalt hat.

Sultan Mehmet der Eroberer, von
Gentile Bellini, um 1480

Die Gegenwart und jüngste Vergangenheit scheint von zwei gegenläufigen Tendenzen bestimmt. Einerseits wurde die "Eroberung der Kunst als ein Schritt auf dem Weg zur Modernisierung" verstanden, andererseits sind seit den 1950er Jahren Versuche der Rückkehr zu den Wurzeln, des Anknüpfens an "eigene" Kulturtraditionen zu beobachten, und darin spielt Bilderfeindlichkeit nun einmal eine große Rolle.

Die Wirklichkeit in den islamischen Ländern ist denn auch sehr gemischt.  Naef: "Die Mehrheit der Gelehrten erlaubt heutzutage die Photographie, weil diese ihrer Meinung nach ein rein mechanischer Vorgang ist, bei dem kein schöpferischer Wille des Photographen beteiligt ist." Eine Sammlung von Rechtsgutachten 1988 aus Saudi-Arabien dagegen will Photographien nur dann tolerieren, wenn sie nützlich und notwendig seien, zum Beispiel auf Ausweispapieren und unter Umständen in der Zeitung.

Gesetzgeber Mohammed, Relief am
Supreme Council, Washington, USA

Es geht auch anders. Ahmad Isa, Kunsthistoriker an der Universität Kairo, wagte die Vermutung, Mohammed hätte figürliche Darstellungen womöglich erlaubt, wäre seine Umgebung nicht vom Götzendienst geprägt gewesen. Schwer zu sagen, wieweit eine solche Annäherung an westliche Standpunkte geht. Was hätte Isa zur Zerstörung der Buddhastatuen in Afghanistan 2001 durch die Taliban gesagt? Überraschend reibungslos wurde in islamischen Ländern, trotz einiger moralischer Bedenken, die Filmkunst akzeptiert. "Das einzige Tabu", so Naef, "scheint in der Darstellung des Propheten auf der Leinwand bestanden zu haben".

Das ägyptische Zensurgesetz von 1947 verbot dann aber auch gleich, Mohammeds Familienangehörige und Gefährten sowie die ersten Kalifen auftreten zu lassen, selbst in der Form, dass bloß deren Schatten gezeigt würden. Der Grund: Es sei unvorstellbar, "Mohammed von einem gewöhnlichen Sterblichen – noch dazu von einem Berufsschauspieler – spielen zu lassen." Da kommen im Kontrast zur europäischen Kultur zwei Dinge zusammen: Im Christentum hat sich die Darstellung heiliger Figuren seit der späten Antike eingeübt und die Säkularisierung hat dazu geführt, dass auch Ironie oder gar offene Polemik akzeptiert wird. 

"Fulla", die islamische
Barbie-Puppe

Ein "Bilderverbot" in einem quasi juristischen Sinn, das belegt Naefs Studie, gibt es im Islam nicht, wohl aber eine Bilderfeindlichkeit, die in ihrer Intensität freilich ganz unterschiedlich weit geht. Zum Beispiel ist in Saudi-Arabien Tischfußball verboten, weil die Spielfiguren nämlich wie Menschenstatuen aussehen, ebenso die Barbie-Puppe. In Syrien dagegen, berichtet Naef, ist die Interpretation ganz anders. Dort beruft man sich auf jene Äußerung Mohammeds über das Spielzeug seiner Frau Aischa. Bleibt natürlich noch das moralische Problem, dass Barbie unter islamischen Frauen ein schlechtes Vorbild abgeben könnte ... Die syrischen Designer haben auch dafür eine Lösung gefunden: Ihre Barbie ist mit Umhang und langem Rock züchtig verhüllt und trägt natürlich ein Kopftuch.


 

Neu auf dem Büchermarkt:
Silvia Naef: Bilder und Bilderverbot im Islam. Vom Koran bis zum Karikaturenstreit,
Verlag C. H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-44816-4, 18,90 €



Mehr im Internet:
Bilderverbot im Islam - Wikipedia
Echte Bilder und wahre Zeichen, scienzz 14.12.2005






Josef Tutsch

Berliner Journalist, arbeitet über Themen aus Wissenschaft und Kultur

 

 

 

 

 

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