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27.11.2004 - HOCHSCHULREFORM

Darmstadt: Volle Autonomie

(kso) Die Technische Universität Darmstadt kann "den Weg von einer staatlich gesteuerten Hochschule in ministerieller Verantwortung zur selbstständigen, eigenverantwortlichen Universität mit öffentlichem Auftrag gehen." So hat der Präsident der TU Darmstadt, Johann-Dietrich Wörner, die Verabschiedung des Gesetzes "zur organisa-torischen Fortentwicklung der TUD" im hessischen Landtag begrüßt. "Der Vertrauensbeweis ist einhellig", sagte Wörner zufrieden, denn alle vier Fraktionen des Landtags stimmten am Freitag dem Rah-mengesetz für die Modellhochschule zu.

Auf der Grundlage des TUD-Gesetzes könne die Universität neue Entscheidungsstrukturen ausprobieren: Der Präsident beruft neue Professoren, verhandelt mit ihnen und ernennt sie; die Universität übernimmt die Verantwortung für das gesamte Personal. Sie managed den Haushalt, Grundstücke und Bauten und darf Liegen-schaften verkaufen. Ferner verpflichte sich die TU Darmstadt, alle Studierenden intensiv zu beraten und zu betreuen und ihnen ein zügiges Studium bis zum erfolgreichen Abschluss zu ermöglichen. Auch beim Ausbau und der Aufhebung von Fachbereichen sei die TU Darmstadt frei.

Ein Novum gibt es zudem in der Lehrerausbildung: Die Studiengänge für das berufliche Lehramt werden umgestellt und enden künftig mit dem "Master of Education". Der Abschluss wird dem Staatsexamen gleichgestellt.

Und noch etwas ermöglicht das TUD-Gestz: Die TUD kann eigen-ständig mögliche Zulassungsbeschränkungen für Studienfächer festlegen. Und, teilte die Hochschule mit, sie steige sofort aus dem Staatsvertrag der Länder über die Vergabe von Studienplätzen in bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern aus.

Wörner erläuterte, das Gesetz nehme das Land und die Universität gleichermaßen in die Pflicht: "Die Politik muss das Prinzip Autonomie ernst nehmen und darf es nicht durch neue Detailsteuerung, etwa mit diskreter Mittelzuweisung, konterkarieren." Andererseits müsse sich auch die TU Darmstadt dem Anspruch stellen, "die Selbstständigkeit nicht als Selbstzweck, sondern als Instrument dauerhafter Innovation zu begreifen". Der gesamte Reformprozess wird einer kontinuier-lichen aufwändigen Evaluation unterzogen - zusammen mit der Technischen Universität München und der Chalmers University in Göteborg/Schweden.

Die TU Darmstadt will sich in den nächsten Jahren erneut als "Trend-setter" profilieren, nachdem sie als erste hessische Hochschule 1993 den Globalhaushalt eingeführt hatte. Studienberichte zur Qualität der Lehre sind seit 1994 Pflicht in allen Fachbereichen. Im Jahr 1999 hatte der hessische Ministerpräsident Roland Koch angekündigt, die TU Darmstadt zur "modernsten Hochschule in Deutschland mit Vorbildfunktion auch darüber hinaus" zu machen.

Die Landesregierung hat akzeptiert, dass die TU Darmstadt sich eine eigene Grundordnung gegeben hat, die vom Hessischen Hochschul-gesetz abweicht. Im Vorfeld der Verabschiedung des TUD-Gesetzes waren TUD-Präsident Johann-Dietrich Wörner und Vizepräsident Professor Johannes Buchmann von ihren Ämtern zurückgetreten und hatten sich vorzeitig der Neuwahl gestellt, weil sie "für das neue TUD-Zeitalter" um einen neuen Vertrauensbeweis baten. Beide wurden am 10. November mit großer Mehrheit bestätigt.



Mehr im Internet:
Technische Universität Darmstadt
TUD-Gesetz 


 

 

 

 

 

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