(jtu) Beim Thema Sterbehilfe fühlen sich viele Mediziner vom Gesetzgeber im Stich gelassen: Zu unklar die gesetzlichen Bestimmungen, zu widersprüchlich ihre Interpretation. Strafrechtler aus Deutschland, der Schweiz und Österreich haben nun einen Entwurf für ein neues Sterbebegleitungs-Gesetz vorgelegt (Verrel/Schöch u.a., Goltdammer's Archiv für Strafrecht 10/2005, S. 553 bis 624). .
Die Kritik der Juristen entzündet sich schon an der Terminologie: Momentan ist "passive" Sterbehilfe zulässig, "aktive" Sterbehilfe dagegen verboten. Unter passiver Sterbehilfe versteht man die Unterlassung lebensverlängernder Maßnahmen, sofern der Patient das verlangt. Der Bonner Strafrechtler Professor Torsten Verrel: "Das Adjektiv 'passiv' suggeriert, die Ärzte dürften nicht aktiv einschreiten: Viele Mediziner denken, sie dürften zwar entscheiden, nicht mit einer künstlichen Beatmung zu beginnen. Sie dürften die Beatmungsmaschine aber nicht aktiv abschalten, wenn der Patient schon beatmet wird. Das ist aber nicht richtig, denn beides fällt unter passive Sterbehilfe." Verrel und seine Mitstreiter sprechen sich daher alternativ für den auch in den Grundsätzen der Bundesärztekammer verwendeten Begriff "Behandlungsbegrenzung" aus.
Hauptkritikpunkt der Juristen ist, dass das Strafgesetzbuch den Komplex zulässiger Sterbehilfe völlig ausklammert. In das Bürgerliche Gesetzbuch sollen zwar nach dem Willen der großen Koalition bald Regelungen beispielsweise zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen aufgenommen werden. Nach Meinung der Verfasser des "Alternativ-Entwurfs Sterbebegleitung" genügt das jedoch nicht, solange sich im Strafgesetzbuch kein Wort dazu findet. "Wir wollen im Gesetz ausdrücklich festhalten, dass die optimale Behandlung des Sterbenden auch jede medizinisch mögliche und nach dem Stand der Medizin durchgeführte Schmerzlinderung umfasst, selbst wenn dadurch der Eintritt des Todes beschleunigt wird", betont Professor Verrel.
Auch zum Thema "Patientenverfügungen" wünschen sich die Juristen mehr Klarheit. Bei Erkrankungen, die noch keinen tödlichen Verlauf genommen haben, ist die Rechtslage hinsichtlich der Patientenverfügungen widersprüchlich. Beispiel Wachkoma: "Der 1. Strafsenat des BGH hat zwar bereits 1994 festgestellt, dass auch hier der mutmaßliche Wille des Betroffenen gilt", sagt Verrel. Der 12. Zivilsenat des BGH kam knapp 10 Jahre später dagegen zu einer ganz anderen Einschätzung: Erlaubt sei nur der Behandlungsabbruch bei irreversibel tödlich verlaufenden Erkrankungen - das Wachkoma gehört in der Regel nicht dazu. Für Verrel ist das ein unhaltbarer Zustand: "Es geht nicht an, dass sich Strafrecht und Zivilrecht so eklatant widersprechen. Die BGH-Entscheidung von 2003 schränkt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten unnötig ein: Wenn ich bei klarem Bewusstsein bin, kann ich jede ärztliche Behandlung ablehnen - wieso sollte mein schriftlich fixierter Wille weniger zählen?"
First Solar und Vestas enttäuschen mit Q1-Zahlen. Die RENIXX-Schwergewichte First Solar und Vestas haben die Geschäftszahlen für das erste Quartal 2011 vorgelegt und dabei die Erwartungen der Anleger nicht erfüllen können. Beide Aktien geben im frühen Handel nach und ziehen den RENIXX unter die Marke von 520 Punkten.
Fukushima 1: Arbeiter wagen sich in Reaktorgebäude 1. Erstmals seit der Zerstörung am 11. März 2011 haben nun Arbeiter des Betreibers Tepco das Gebäude von Reaktorblock 1 betreten. Sie sollen Filtersysteme einbauen um die radioaktiv verseuchte Luft im Gebäude zu reinigen. Sie dürfen sich jedoch nur jeweils 10 Minuten im Gebäude aufhalten. Drei Gruppen sollen sich mit dem Einbau abwechseln.
Q-Cells Vorstandsmitglied Rauter hat sein Amt auf eigenen Wunsch mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Der Aufsichtsrat der Q-Cells hat dem in seiner Sitzung am 4. Mai entsprochen. Gerhard Rauter (53) war seit Oktober 2007 als Chief Operation Officer (COO) für Q-Cells tätig und zuletzt für Produktion und Technologie verantwortlich.
Weltmarktführer: BELECTRIC er- richtet 2010 über 300 MW PV-Leistung und installierte damit weltweit mehr PV-Leistung als jedes andere Unternehmen. Das geht aus einer Analyse des Marktforschungsinstitut IMS Research hervor. In 2011 will das Unternehmen aus dem bayerischen Kolitzheim bis zu 60 Prozent des jährlichen Auftragsvolumens im Ausland realisieren.
Neue Hinweise für eine Virus- Beteiligung bei Prostatakrebs glauben US-Forscher gefunden zu haben. Sie haben das Virus XMRV bei fast jedem dritten untersuchten Prostata-Krebspatienten gefunden. Sollte das Virus der Auslöser sein, könnte man eine Impfung entwickeln wie gegen Gebärmutterhalskrebs.
Im Dschungel von Papua-Neugui- nea entdeckten Wissenschaftler vom Smithsonian Nationalen Museum für Naturkunde in Washington ein Nagetier, das die Größe eines Dackels erreicht. Die Riesenratte misst gut 80 Zentimeter und wird anderthalb Kilogramm schwer.
Der Schwanz, den Geckos auf der Flucht vor Verfolgern abwerfen, kann noch bis zu einer halben Stunde lang tanzende Bewegungen vollführen und den Feind auf diese Weise ablenken, so Zoologen der Clemson University in South Carolina.
Auf Kuba wurden die fossilen Reste eines riesigen Krokodils gefunden, das vor 20 Millionen Jahren gelebt haben soll. Das zehn Meter lange Skelett wurde in der Provinz Sancti Spiritus entdeckt.
In einem erloschenen Vulkan auf der Osterinsel entdeckten Forscher der Universität von Manchester einen Steinbruch. Aus dieser Quelle könnten auch die roten Hüte stammen, die viele der legendären Riesenfiguren tragen, vermuten die Wissenschaftler.
Der deutsche Bundestag hat alle im Zweiten Weltkrieg gegen "Kriegsverräter" ausgesprochenen Urteile mit den Stimmen aller Fraktionen aufgehoben. Die Anlässe für diese Urteile reichten von politischem Widerstand und der Hilfe für verfolgte Juden über kritische Äußerungen über Krieg und Nazis bis hin zu Schwarzmarktgeschäften.
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03.08.2009 - MATHEMATIK Mit am Start bei der Leichtathletik-Weltmeisterschaft in Berlin
"Mathematik zählt, weil...du damit fast alles erklären kannst, vielleicht sogar deine gute Note in Sport", meint Mathematik-Professor Matthias Ludwig, Autor des Buches "Mathematik und Sport" und Mathemacher des Monats August der Deutschen Mathematiker Vereinigung. > mehr
wissenswert
17.07.2009 - ANTHROPOLOGIE
EVIDENCE how do we know what we know?
"Evidence" ist eine Web- Ausstellung des Museums Exploratorium in San Francisco. Anhand einer Fallstudie wird erklärt, wie Wissenschaft funktioniert. Hierbei steht die Arbeit des Leipziger Max-Planck-Instituts für evolutionäre Anthropologie zur Erforschung der menschlichen Ursprünge im Mittelpunkt. > mehr